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Im deutschen Reich · 1904-06-01 · Heft 6 (Juni 1904) · p. 360

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 6 (Juni 1904)
Article
Sorau
Date
1904-06-01
Page
360 (sequence 2)
Language
German
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Im »rutschen Reich. abzusehen, weil durch ein solches religiöse Vorschriften verletzt und die Einnahmen der Schlachthofkasse vermindert, bezw. mehrere Fleischermeister geschädigt würden. Die Stadtverordneten - Versammlung hielt es deshalb für geboten, in dieser Angelegenheit zunächst noch diejenigen zu hören, die am meisten von dem Verbot betroffen werden würden. Deshalb wurde beschlossen, die Vorlage an den Magistrat mit dem Anheimgeben zurückgehen zu lassen, den Vorstand der Synagogengemeinde zunächst protokollarisch zu vernehmen. Hannover, 1. Juni. Die im Herbst vorigen Jahres perkrachte „Hannoversche Landesbank", deren Leiter kurz vor den letzten Pfingstfeiertagen nach viertägigen Verhandlungen von der hiesigen Strafkammer zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, war Ende der neunziger Jahre von den Führern der hiesigen Antisemiten, Dr. Lindström und Apotheker Oehlmann in's Leben gerufen worden, um die hiesigen Angehörigen des Mittelstandes dem Einfluß der Berliner Banken und der mit diesen verbundenen andern Kreditanstalten zu entziehen. Wie das „Berliner Tageblatt" berichtet, sollten bei der mit einer Million Mark Kapital gegründeten Bank damals zunächst nur 250 000 Mark eingezahlt werden, find aber auch diese zum Teil von mehreren Geldleutcn nur leihweise für die notariellen Akten eingeschossen worden. Statt sich nun ans einfache Bankgeschäfte zu beschränken, bekundete sich die Haupttätigkcit der .antisemitischen Ban? in den wildesten Spekulationen. Die fast ausschließlich durch wahnwitzige Spekulationen verursachten Gesamtverluste betrugen beim Zusammenbruch der Dank mehr als IV4 Million Mark, sodaß nicht allein das gesamte Aktienkapi al, sondern noch etwa 200000 Mark Spareinlagen und 100 000 Mark an sonstigem eingezahlten Kapital verloren wurden. Obgleich die Bank von vornherein mit Unterbilanz arbeitete, wurden noch kurz vor dein Zusammenbruch die glänzendsten Geschäftsberichte veröffentlicht, Dividenden und Tantiemen verteilt. Zu diesem Zwecke wurden gefälschte Bilanzen vorgelegt und vom Aufsichtsrat genehmigt. Diese Machenschaften waren Gegenstand der Verhandlungen gegen den Direktor Schumann und drei Aufsichtsratsmitglieder, den Apotheker Oehlmann, den Schuhwarenfabrikanten Giestcke und dessen Prokuristen Weber. Das Urteil lautete gegen Schumann auf zwei Jahre Gefängnis und 2000. Mark Geldsti afe, gegen Giesecke auf sechs Wochen Gefängnis und 500 Mark Geldstrafe, gegen Oehlmann und Weber aus je einen Monat Gefängnis und 500 Mark Geldstrafe. Die „Breö auer Ztg." schreibt: „Einen interessanten Kommentar zu diesen Verhandlungen des Reichstages über das Börsengesetz liefert das Er>

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