Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1904)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1904-05-01
- Page
- 307 (sequence 1)
- Language
- German
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Nrrrjnsrmchrichtr« Unter der UeberfchrifL g 11 veröffentlichte die „Staatsbürger- Zeitung" am 1.. Mai d. I. mit zahlreichen Glossen ein Berichtigungsschreiben der Firma A. Wertheim und fügte u. a. hinzu: „Wir bemerken zu dieser Berichtigung, zu der wir durch das Preßgesetz genötigt sind, daß wir sie nicht ganz verstehen." Wie sich daedle Blatt zu Berichtigungen verhält, die es ganz gut verstebt, aber die ihm nicht durch den von ihr gefürchteten § 11 abgerungen werden, zeigt nachstehender Briefwechsel: Berlin, den 25. April 1904. An die Redaktion der „Staatsbürger-Zeitung", SW., Friedrichstr. 16. Unter der Ueberschrift: „Essen. Guten Appetit" hat die Redaktion der „Staatsbürger-Zeitung" eine Notiz über die Verurteilung des „jüdischen" Metzgers Leopold Klau aus Gütersloh wegen wiffentlichen Verkaufs verdorbener Nahrungsmittel zu einem Monat Gefängnis am 3. April d. I. veröffentlicht. Non zuverlässiger Seite wird uns berichtet, daß p. Leopold Klau, in Gütersloh geboren, der Sohn eines pensionierten Lokomotivführers ist, der jetzt eine Gastwirtschaft betreibt, daß er ein arischer Christ katholischen Bekenntnisses, aber ebenso wie seine ebenfalls in Gütersloh wohnenden drei Brüder mit einer Protestantin verheiratet ist. Die in der „Staatsbürger-Zeitung" vom 3. d. M. enthaltene Bezeichnung Leopold Klaus als eines „jüdischen" Metzgers ist also unrichtig. Wir erwarten, daß die Redaktion diese Mitteilung ihren Lesern nicht vorenthalten und auch ohne den Zwang