Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1904)
- Article
- Ein "typischer Fall"
- Date
- 1904-05-01
- Page
- 266 (sequence 1)
- Language
- German
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266 Fm deutschen Reich. Sin „typischer Kall." § ist hier wieder ein Fall, der leider anfängt, topisch zu werden, "<£*9 daß in der leichtfertigsten Weise Sachen in die Oesfentlichkeit geschleudert werden, die sich direkt anders verhalten. . . Mit diesen Worten leitete dieser Tage der Vorsitzende die Urteils' Verkündigung ein, laut deren der Redakteur der „Staatsbürger-Ztg." Kammer eine Strafe von 3 Monaten Gefängnis wegen Beleidigung eines Beamten durch die Presse erhielt. Der Fall ist in der Tat topisch. Man vergleiche nur einige Erkenntnisse gerichtlicher Verhandlungen gegen Antisemiten, und man findet immer so ziemlich dasselbe Bild: „niederträchtige Verleumdungen, die vollständig grundlos sindi Ehre und guter Name wird geschändet;" so charakterisierte einmal der Oberstaatsanwalt Jscnbicl gelegentlich des Sternbcrg-Prozesies das Vorgehen der „Staatsb.-Ztg." Herr Kammer mußte sich sagen lassen, daß er in der „Staatsb. Ztg." „leichtfertig unwahre Tatsachen in die Welt geschleudert habe', einen Beamten in der ehrenrührigsten Weise herabgesetzt habe. Wo sollte das hinführcn, — „dann wären wir alle vogelfrei." — Herr Ahlwardt wurde einst als „gewerbsmäßiger Ehrabschneider" zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Fast wörtlich so, nur noch schärfer als die Charakteristik des Herrn Kammer lautete das, was dem Redakteur und dem Verleger der „Staatsb.-Ztg.", Bötticher und Bruhn, vom Staatsanwalt und im Gerichtserkenntnis vor einiger Zeit gesagt wurde. Sie wären „in äußerst leichtfertiger, gewissenloser Weise gegen Beamte und Privatpersonen vorgegangrn." Sie hätten gegen ihre bessere Ueb erzen gung in der leichtfertigsten, grundlosesten, unerwiesensten Weise ungemein schwere ehrenkränkende Vorwürfe erhoben. Sie hätten mit der Ehre ihrer Mitmenschen «in grausames Spiel getrieben. Herr Bruhn erhielt 6 Monate, der Redakteur Bötticher 12 Monate Gefängnis.