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Im deutschen Reich · 1904-04-01 · Heft 4 (April 1904) · p. 235

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 4 (April 1904)
Article
Breslau
Date
1904-04-01
Page
235 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 235 Zustand zu beseitigen oder zu erhalten, welcher eine ganze Volksklaffe mit der Schmach der Minderwertigkeit belastet. Als treuer Staatsbürger und alter Soldat wende ich mich an Ew. Majestät mit der Bitte, diese ebenso ehrenrührige wie unverdiente Zurücksetzung zu beseitigen." Hieraus erhielt Herr Justizrat Feige folgenden, vom 20. Oktober 1903 datierten, v. Woyrsch Unterzeichneten Bescheid des General-Kommandos des 6. Armeekorps: „Das Immediatgesuch Euer Hochwohlgeboren vom 10. Oktober d. I. betreffend die nicht erfolgte Beförderung Ihres Herrn Sohnes, des ehemaligen Einjahrig-Freiwilligen beim Feldartillerie- Regiment v. Peucker (1. Schlesischen) Nr. 6, Ernst Feige, ist auf allerhöchsten Befehl dem General-Kommando zur Prüfung übergeben worden. Nachdem diese Prüfung stattgefunden hat, teilt das Generalkommando Euer Hochwohlgeboren ganz ergebenst mit, daß Ihr Sohn nur aus dem Grunde nicht befördert werden konnte, weil er den an einen Vorgesetzten zu stellenden Anforderungen nicht genügt hat." Dieser Beschnd veranlaffte Herrn Justizrat Feige am 16. November v. Js. das nachstehende zweite Jmmediat-Gesuch abgehen zu lassen: „Ew. kaiserlichen und königlichen Majestät spreche ich meinen untertänigsten Dank dafür aus, daß eine Prüfung meiner Immediateingabe vom 10. vorigen Monats veranlaßt worden ist. Wenn dieselbe nach der Zuschrift des hiesigen Korpskommandos vom 28. vorigen Monats das Ergebnis gehabt haben soll, daß mein Sohn „nur aus dem Grunde nicht befördert werden konnte, weil er den an einen Borgesetzten zu stellenden dienstlichen Anforderungen nicht genügt hat", so verkenne ich die wohlwollende Absicht keineswegs, von welcher diese Zuschrift diktiert ist. Entspräche sie aber den Tatsachen, so würde mich der Vorwurf treffen, auf Grund unzureichender Information eine leichtfertige Beschwerde erhoben zu haben. Sie entspricht den Tatsachen aber nicht. Denn eine vervollständigte Prüfung meiner Vorstellung wird ergeben, daß seit Jahrzehnten in Preußen nicht ein einziger Jude zum Reserveoffizier befördert wurde, daß somit eine grundsätzliche Ausschließung statlfand, und daß für uns Juden der Satz gilt: „gleiche Pflichten, ungleiche Rechte." Einer lediglich persönlichen Zurücksetzung wegen würde ich nicht wagen, Ew. kaiserliche Majestät zu behelligen. Aber diese Mndmwertung trifft mich als Mitglied einer ganzen Volksklaffe. Das Generalkommando eines einzelnen Armeekorps ist bei dieser Sachlage auf Erteilung eines ausweichenden Bescheides angewiesen. Nur Ew. kaiserliche und königliche

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