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Im deutschen Reich · 1904-03-01 · Heft 3 (März 1904) · p. 187

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 3 (März 1904)
Article
D. M., Posen
Date
1904-03-01
Page
187 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Briefkasten tm Redaktion. 187 wendet zu haben: er gibt nur zu, daß einmal auf Anraten und Zureden des Gesellen dem Schwarzbrotteige Weißbrot zugesetzt worden sei. Der Geselle ist seit jener Zeit verschwunden und hat nicht ermittelt werden können. Seine Angaben mußten deshalb bei Beurteilung des vorliegenden Falles, wie der Herr Vorsitzende des Gerichts uussührte, ausgeschieden und es konnte deshalb nur das eigene Zugeständnis des Angeklagten verwertet werden. Das Gericht nahm Verfälschung von Nahrungsmitteln für vorliegend an und vorurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 200 Mark, event. 50 Tagen Gefängnis, sowie zweimaliger Bekanntmachung des Urteils. Nach der Urteilsbegründung kann jeder, der Roggenbrot kauft, verlangen, daß es nur aus Roggenmehl hergeftellt ist. Keinesfalls dürfe das Brot Zusätze von bereits einmal verbackenen Brot oder Weißbrot enthalten, da das Brot dadurch zweifellos minderwertiger werde. Der Meister will gegen das Urteil Berufung einlegen". B. S., Wiesbaden. In dem uns gef. übersandten „Neuen Deutschen Handwerkerblatt" vom 13. Februar finden wir einen Bericht über die am l. Februar in Wiesbaden abgehaltene erste ordentliche Schneider-Jnnungsversammlung für 1904. Danach hat der Obermeister der Schneider-Zwangsinnung bei Erstattung des Berichts u. a. gesagt: „Schließen wir uns zusammen, damit der einst so goldene Boden des Handwerks wieder erreicht wird, aber nicht nur für den Kaufmann und Juden, sondern für den Schneider resp. Handwerker." Den geschmackvollen Schluß des Berichts hätte der Herr Obermeister sich schenken können. Gerade der Vorstand einer Zwangsinnung müßte es vermeiden, Jnnungsmitglieder in solcher Weise öffentlich zu beleidigen. Es ist wahrlich kein Vergnügen, für die jüdischen Jnnungsmitglieder, zur Zugehörigkeit zu einer Innung gezwungen zu sein, deren Vorstand nicht Unparteilichkeit genug besitzt, sich solcher verletzenden Redensarten enthalten zu können. 2, B., Frankfurt a. M. Unter der Überschrift „Jud und Herero" brachte kürzlich das „Bayrische Vaterland" einen Artikel, der so widersinnig war, daß er den vollsten Beifall des arischen Redakteurs und Herausgebers der Offenöacher „Deutschen Volkswacht" Otto Hirschel notwendig finden mußte. Daß „das Händlerwesen Ursache des Aufstands in Südwest-Afrika" sein soll, ist eine Behauptung, an der etwas Wahres sein kann, daß aber die Händler in dem Herero- Distnkte „Juden" find, ist eine echt antisemitische Erfindung. Unter den Namen der von den Eingeborenen mißhandelten oder getöteten Ansiedlern und Händlern ist kein einziger bekannt worden, der die

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