Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 3 (März 1904)
- Article
- A. H., Breslau
- Date
- 1904-03-01
- Page
- 186 (sequence 2)
- Language
- German
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186 Im deutschen Reich, „antisemitische Schmach des Jahrhunderts" faselt von einer Herrschaft des Judentums, eines „Schandfleck des Jahrhunderts" — Retourkutsche!) aber in Falstassscher „Steifleinen"-Manier erklärt: „Wenn wir die Derfaffung auch achten muffen, so können wir doch daraus bestehen, daß der durch die neuere Gesetzgebung hcrbeigeführten Mehrberechtigung endlich ein Ziel gesetzt werde." — Schade, daß von einer solchen „Mehrberechtigung" nur etwas im Kopfe der Antisemiten und selbst die „Gleichberechtigung" nur auf dem Papier steht! R. S., Stettin. Auf dieses Landecker „Pochwerk" bezieht sich folgende Briefkasten-Notiz der .Ostdeutschen Tageszeitung" vcm 16. Februar: „Herr Lehrer Z., der nach Ihrem Bericht leider noch die Ansicht vertritt: „Es existiert der Ritualmord" usw., töte allerdings bester von seinen, das Volk in Erregnng versetzenden Redereien abzulaffen. Die große Mehrhest seiner Amtsgcnossen ist der Ansicht, daß ein rechter Lehrer n.cht törichte Ritualmord-Märchen weiter verbreiten, sondern reine Nächstenliebe predigen und in Betätigung dieser Tugend andern ein Vorbild sein soll. Ihre weiteren Mitteilungen über die Geschichten des braven Poch erinnern sehr an gewiffe Geschichten aus Könitz, die s. Zt. auch ihre Gläubigen fanden, jetzt aber von fast allen als Hirngespinste belächelt werden." D. M., Posen. Wenn der Bericht der .Staatsbürger-Zeitung" über die Verhandlung der Konitzer Strafkammer gegen einen auswärtigen „sauberen jüdischen Bäckermeister" vollständig wäre, dann würde die Verurteilung wegen Herstellung gesundheitsschädlicher Backware zu einer Geldstrafe von 200 Mark wirklich als eine milde zu betrachten sein. Was aber in dem antisemitisch zugespitzten Bericht verschwiegen wird, berichtet die „Ostd. Tageszeitung" wie folgt: „Wohl aus Rache für seine plötzliche Entlaffuug begab der Geselle Malern sich im Mai 1903 nach dem Polizeibureau und brachte zur Anzeige, daß er auf Geheiß seines Meisters alte und verdorbene, zum Teil verschimmelte Semmel habe aufweichen und dem Schwarzbrotteige beimischen müffen. Noch am selben Tage wurden in der Bäckerei eine größere Quantität getrocknete Semmel, eine Büchse mit einer breiartigen Masse sowie zwei Brote beschlagnahmt, die später einem Gerichtschemiker in Danzig zur Untersuchung übersandt wurden. Nach dem Ergebnis der im Juni 1903 vorgenommenen Untersuchung ergaben stch die Angaben des Gesellen als weit übertrieben, wenn nicht als unwahr. Der Chemiker hielt für wahrscheinlicher, daß bei Verarbeitung des-Brotes Weizenmehl zugeseht worden sei. Der Angeklagte brstreitet entschieden, jemals verdorbene oder verschimmelte alte Backware ver«