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Im deutschen Reich · 1904-03-01 · Heft 3 (März 1904) · p. 169

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 3 (März 1904)
Article
Bielefeld
Date
1904-03-01
Page
169 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 169 über den Kreis der Gemeinde hinaus bei allen, die ihn kannten, einer hohen Wertschätzung sich erfreuen durfte". Herr Rabbiner Dr. Coblenz verfaßte für das „Israelitische Familienblatt" ein Lebensbild Blumenaus, dem u. a. folgendes zu entnehmen ist: „In weiteren Kreisen wußte man das reiche Wissen Blumenaus zu schätzen. So benef ihn der Deutsch-Israelitische Gemcindebund in Berlin, dessen Delegierter er seit vielen Jahren war, s. Z. in die Kommission, welche die Belegstellen zu den Grundsätzen der jüdischen Sittenlehre zusammenstellte, die dann in einem besonderen Büchlein veröffentlicht wurden. Auch der Lehrplankommission, der im Auftrag des Bundes Normal Pläne für den Religionsunterricht ausarbeiten sollte, gehörte der Verstorbene an. Als eine schöne Frucht seines Sammelfleißes stellt sich das von ihm herausgegebene Werk „Gott und der Mensch" dar, das in zahlreichen Parallelstellen aus dem Alten und Neuen Testamente, sowie aus Talmud und Koran den Nachweis erbrachte, „daß die Verschiedenheiten der Lehren und Anschauungen, wie sie in den einzelnen Religionsquellen sich darstellen, gegenüber den zahlreichen sittlichreligiösen Berührungspunkten keineswegs danach angetan sind, eine gegenseitige Befeindung und Verfolgung zu begründen, daß vielmehr diese Lehren in ihrem einfachen Verständnis — frei von späteren Zusätzen und tendenziösen Entstellungen — wohl geeignet erscheinen, ein friedliches Nebeneinandergehen der Konfessionen zu ermöglichen." K München, 3. März. Der Schriftsteller Sigmund v. Poißl gegen den Rechtsanwalt Justizrat Ofner im Aufträge eines Mandanten eine Forderung einzutreiben hatte, richtete an den Rechtsanwalt ein Schreiben, in welchem er ihm vorwarf, an einer Hetze gegen ihn teilzunehmen. Der Absender dieses Schreibens, in dem sich auch der Ausdruck „Knoblauchskanzlei" vorfand, hatte sich gestern vor dem Amtsgericht München I wegen Beleidigung zu verantworten. Er lehnte, allerdings erfolglos, einen Schöffen mosaischen Glaubens wegen Besorgnis der Befangenheit ab und kehrte dabei den Antisemiten so stark hervor, daß er vom Amtsrichter energisch zur Ordnung ermahnt werden mußte. Der Amtsanwalt beantragte 200 Mk. Geldstrafe, der Angeklagte Freisprechung; das Urteil lautete auf 150 Mk. Geldstrafe event. 30 Tage Gefängnis. 2 Nürnberg, 1. März. Auf dem israelitischen Friedhofe hat am 18 v. Mts. die Beerdigung unseres Dereinsmitgliedcs Salvmon Forchheimer, Chef der Großholzhandlung Forchheimer & So., stattgefunden. In der Grabrede erwähnte Rabbiner Di. Ziemlich, daß Forchheimer vor einigen Jahren Tausende rumänischer Flüchtlinge

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