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Im deutschen Reich · 1904-03-01 · Heft 3 (März 1904) · p. 167

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 3 (März 1904)
Article
Danzig
Date
1904-03-01
Page
167 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 167 nicht bald irgendwelche Aufklärung Ln die Sache kommt, dürfte der antisemitische Weizen üppig in die Blüte schießen. Ein Teil der Kleider der Verschwundenen, die goldene Uhr, Portemonnaie, ein Ring und andere Gegenstände wurden an dem zugefrorenen Stadtgraben in der Nähe der Bastion Roggen gefunden. Die Schnürstiefel standen sauber geputzt daneben, obwohl der Weg über den Wall bis zur Fundstelle sehr schmutzig war. Der Platz, auf dem die Kleidungsstücke gefunden wurden, ist Teil eines militär-fiskalischen Weges, dessen Betreten dem Publikum verboten ist. Der Stadtgraben wurde eine große Strecke oberhalb und unterhalb wiederholt mit Netzen durchsucht, aber nichts gefunden. Die Verschwundene war am vorigen Sonntag nachmittag um 72 1 Uhr in Begleitung einer Freundin nach Langfuhr gegangen und von da gegen 8 Uhr abends wieder in Danzig eingetroffen. Auf der Straße trafen die Mädchen zwei Einjährige, mit denen sie bis gegen 10 Uhr durch verschiedene Straßen gingen. Kurz nach 10 Uhr wurde die Verschwundene von den beiden Einjährigen zur Elektrischen gebracht, dir an der Straße, wo dieselbe wohnte, vorbeiführt. Von da an fehlt jede Spur des Mädchens. K> Könitz, 2. März. Don der hiesigen Strafkammer ist der Fleischermeister Max Gotthilf aus Hammerstein wegen Verwendung einer nicht vorschriftsmäßigen Wage zu einer Geldstrafe von 75 Mk. bew. 25 Tagen Haft verurteilt worden. Die „Ostd. Tageszeitung" berichtet über diesen Fall: „Die Verhandlung ergab, daß die Wage nicht etwa von einem zuständigen Beamten beanstandet oder beschlagnahmt, sondern rechtswidrig auf dem Wochenmarkte dem Angeklagten durch den Arbeiter Johann Albrecht fortgenommen ist, weil ihm Gotthilf 60 Pf., ihm angeblich noch zukommende Lohnforderung, nicht zahlen wollte. Albrecht brachte dann die Wage nach dem Polizeibureau, wo sie dann beschlagnahmt wurde, weil sich unter dem Messingblech der Wagschale 2 Nägel vorfanden. Der Angeklagte bestreitet, diese Nägel dort angebracht zu haben. Er war auch vom Schöffengericht in Hammerstein freigesprochen. weil diesem die Glaubwürdigkeit des Zeugen Albrecht, eines vielfach bestraften Menschen zweifelhaft erschien und nicht feststand, welche Veränderung an der Wage und durch wen seit der Fortnahme vorgenommen sein kann. Albrecht hat u. a. an den Krawallen im Jahre 1900 gegen die Juden teilgenommen und ist dafür mit sechs Monaten Gefängnis bestraft, hat auch am Tage der Freisprechung des Gotthilf mit einer Axt die Fensterkreuze der Wohnung des G. eingeschlagen, nachdem er zuvor in die Wohnung eingedrungen war und Frau G. die Flucht ergriffen hatte. Auf die eidliche Bekundung dieses Mannes ist die Strafkammer zur Verurteilung des Angeschuldigten gelangt."

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