Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1903)
- Article
- Stargard
- Date
- 1903-12-01
- Page
- 734 (sequence 2)
- Language
- German
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734 Im deutschen Reich. hat Freiherr von Wangenheim sämtliche Angaben Krösells als unwahr bezeichnet, und im dritten hat Rittmeister von Wedel-Kannenberg vom Konsistorial-Präsidenten Richter in Stettin Auskunft dahingehend erhalten, daß die Angabe Krösells, „das Konsistorium wünsche seine Wahl", unwahr sei. Damit hält R.-A. Coste den Beweis der von Derenthaüschen Behauptungen für erbracht. Das Beleidigende des Ausdrucks „Schweinehund" stellt er nicht in Abrede, führt aber als Entschuldigungsgrund u. a. auch das eigenartige Verhalten Krösells gegenüber der Sozialdemokratie an, die er vorder bekämpft und mit der er Zwischen Reichstagswahl und Stichwahl geliebäugelL habe. Dann ging er auf den Prozeß des Pr. Wittenberg, den Civilprozeß der Schwester Krösells gegen diesen, den Hausfriedensbruchprozeß und den Austritt Krösells aus dem Pfarrdienst ein. R.-A. Coste hält, wie schon gesagt, den Beweis für die vier Lügen als erbracht, und wenn v. D. bestraft werden könne, könne es sich nur um eine kleine Strafe für die Verbalinjurie handeln. Der Vertreter Krösells, R.-A. Falk, vertrat andere Anschauungen. Zunächst nannte er das Verfahren der Gegenpartei eine Ueberrumpelung. Sehr überflüssig sei es gewesen, all den alten Kohl hier aufzuwärmen. Nach ihm ist der Wahrheitsbeweis für die Behauptung der Lüge durchaus nicht erbracht, dagegen das Wort „Schweinehund" in den Augen eines pommerschen Edelmannes, der doch von Derenthall sei, eine so arge Beleidigung, daß sie eine schwere Sühne erheische, als welche er drei Monate Gefängniß beantrage. Pastor a. D. Krösell hält hieraus eine längere Ansprache, wird hierbei aber ironisch, sodaß der Vorsitzende ihn wiederholt zur Ruhe vermahnen muß. Den intimen Verkehr mit seiner Wirtschafterin gibt er zu. Er habe sich in dieser Person leider getäuscht und nicht gewußt, daß er es mit einer geschiedenen Frau zu tun habe. Dann habe er gehandelt, wie es einem Pastor zukomme, und sie aus dem Hause gewiesen' Nach einer eingehenden Rücksprache mit einem über ihm stehenden Amtsbruder habe er das heilige Abendmahl empfangen, und damit habe er sich dieser Sünde ledig gefühlt. Sein Pfarramt habe er freiwillig niedergelegt, und als er aus dem Dienste geschieden und sich bei seinen Vorgesetzten Pötter und Rrchter verabschiedet habe, habe der eine geweint und der andere ihn umarmt. Auf eine Einigung mit v. Derenthall lasse er sich nicht ein. Der Gerichtshof beschließt, die Sache zu vertagen, die Herren Kousistorial-Präsident Richter und Superintendent Friedemann an ihren Genchtestellen vereiden zu lassen, einen neuen Verhandlungstermin anzuberaumen und zu diesem den Frhrn. v. Wangenheim-Klein-Spiegel und Dr. med. Schütze Freienwalde zu laden.