Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1903)
- Article
- Glogau
- Date
- 1903-12-01
- Page
- 731 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
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- Głogów 1× ep/1047915
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Korrespondenzen. 731 6. Oktober d. Js. Zu 60 bezw. 60 Mk. Geldstrafe verurteilt wurden, ist durch Vertreter der Nebenkläger, der jüdischen Einwohner Glogaus, Justizrat Friedmann in Glogau, abermals Revision eingelegt worden. Dies geschah, weil nicht wegen schwerer Beleidigung und nur auf eine geringe Geldstrafe erkannt wurde, außerdem aber weil bezüglich eines Giftmordversuchs Freisprechung erfolgte. Hirschberg in Schlesien» In der letzten Sitzung der Stadterordneten wurde hier im Einvernehmen mit dem Magistrat unserem ngjährigen Vereinsmitgliede, Herrn Stadtrat Weißstein, der Ehrenel „Stadtältester" einstimmig verliehen. Aus der Mitte der ersammlung wurde dabei ausdrücklich hervorgehoben, daß Herr Stadtt Weißstein diese Auszeichnung als dankbare Anerkennung für seine eitrmg der städtischen Spürkassengeschäfte betrachten möge, die er seit über Zehn Jahren erfolgreich führt. 2 Posen, 2. Dezember. Wie notwendig und nützlich die Ueberwachung der antisemitischen Presse ist, geht aus folgender Mitteilung des polnischen Blattes „Postep" hervor: „Am 30. September dieses Jahres wurde vor' dem Schöffengerichte gegen den verantwortlichen Redakteur des „Postep" Herrn E. Olejniezak verhandelt, der vom Kaufmann Ehrenfried aus Wreschen wegen Beleidigung angeklagt wurde. Seiner Zeit brachten wir nach dem Graudenzer Blatt (Gazeta Grudziitdzka) die Nachricht, daß Ehrenfried auf der deutschen Wahlversammlung in Wreschen feindlich gegen die Polen ausgetreten sei. Herr Ehrenfried verklagte den „PosPrP sowie andere Zeitungen, welche eine solche Nachricht brachten. Auf Grund der Zeugenaussagen verurteilte man trotz der geschickten Verteidigung des Anwalts Chrzanowski unsern Redakteur Zu zwei Wochen Gefängnis. In derselben Angelegenheit wurde der Redakteur des Melkopolauin" Herr Szmyt nur zu 60 Mark Strafe verurteilt, weil seine Korrespondenz gelinder abgefaßt war. Mögen dies unsere Korrespondenten sich zu Herzen nehmen, und sich, bevor sie uns über eine Angelegenheit berichten, von der Wahrheit überzeugen." — In einer späteren Nummer wiederholte der „PosPp" dieselbe Bitte und fügte hinzu: „Unsere Korrespondenten ersuchen wir, daß sie besonders in jüdischen Angelegenheiten uns die reinste Wahrheit berichten und nichts übertreiben. Manche Korrespondenten ärgern sich sehr, wenn man ihre Einsendungen nicht veröffentlicht, bedenken aber nicht die schlimmen Folgen, welche für das Blatt entstehen können. Man muß nämlich hterbei wissen, daß die Juden sich bei einer Veröffentlichung von Berichten über sie, die sie im unvorteilhaften Lichte erscheinen lasten,