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Im deutschen Reich · 1903-11-01 · Heft 11 (November 1903) · p. 676

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 11 (November 1903)
Article
Weimar
Date
1903-11-01
Page
676 (sequence 2)
Language
German
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676 Im deutschen Reich. schwall" u. a. m. gedient wird. Es ist wohl richtig, zu betonen, daß die ganze Frage von verschiedenen Gesichtspunkten aus reiflicher Erwägung bedarf und dieselbe auch finden wird; mit Schimpfereien ist aber hier in Weimar noch nie etwas Gedeihliches erzielt worden." co Meiningen, 3. November. Bei den Wahlen für unfern Landtag ist Rechtsanwalt Dr. Michaelis in Hildburghausen wieder¬ und Kommerzienrat Strupp in Meiningen und Amtsgerichtsrat vr. Ledermann in Poeßneck neugewählt worden. Das hiesige Landgericht hat vor einigen Wochen den Führer der hiesigen Antisemiten, den Schuhwarenhändler und Schuhmacher Otto Rausch wegen unlautern Wettbewerbs zu einer Geldstrafe verurteilt. München, 3. November. Das „Bayerische Vaterland" veröffentlichte am 10. Mai d. Js. eine Notiz aus Baden, in welcher der jüdische Kaufmann Hermann Kindermann in Achern empfindlich beleidigt wurde. Kindermann erhob Klage, und am 17. Oktober fand vor dem Amtsgericht München I die öffentliche Verhandlung statt, in welcher Rechtsanwalt Dr. Holländer den Privatkläger vertrat. Der angeklagte Redakteur Otro Schoy erklärte, daß die Aufnahme der betreffenden Notiz aus ein Versehen zurückzuführen fei, worauf ein Vergleich zu Stande kam. Redakteur Schoy sprach sein Bedauern über die dem Privatkläger zugefügten schweren Beleidigungen aus, verpflichtete sich 50 Mark als Sühne an den Gesangverein „Frohsinn" in Achern Zu Zahlen, die Kosten der Veröffentlichung seines Widerrufes im „Bayerischen Vaterlande" und in Zwei Acherner Blättern sowie sämtliche Kosten des Verfahrens und die dem Privatkläger entstandenen etwaigen Auslagen zu tragen. Die Privatklage nebst Strafantrag wurden hierauf zurückgenommen. O Würzbürg, 1. November. Im Januar d. I. behauptete die judenseindliche „N. Bayer. Landesztg." der jüdische Arzt vr. Mayer in Nimpar pflege bei dem Besuche von christlichen Kranken den christlichen Gruß zu sagen und sie mit Weihwasser zu besprengen. Darauf hin stellte Or. Mayer Beleidigungsklage an, über welche nach mehrmaligen Vertagungen das Schöffengericht endlich vor einigen Wochen zu urteilen hatte. Von den zahlreichen Zeugen konnte kein einziger die Behauptungen des antisemitischen Blattes bestätigen. Das Urteil lautete für den verantwortlichen Redakteur, der den Artikel nicht selbst geschrieben zu haben erklärte, auf 300 Mark Geldstrafe. Wien, 2. November. Die jüdischen Reichsdeutschen, welche in jedem Sommer aufs neue ihre Vorliebe für Tirol so lebhaft

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