Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1903)
- Article
- P. L., Charlottenburg
- Date
- 1903-10-01
- Page
- 612 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316701-2316711--11650-2332289- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
612 Im deutschen Reich. schulung der Kinder für die Gemeindeschulen Läßt der Magistrat von Charlotten bürg bekannt machen, daß die Kinder aller Bekenntnisse gleichberechtigt zur Teilnahme am Unterricht sind. Wo katholische Kinder, welche die besondere katholische Schule nicht besuchen, aber doch katholischen Unterricht erhalten sollen, haben die Eltern dies der Schulbehörde anzuzeigen, und es wird den Kindern unentgeltlich katholischer Religionsunterricht erteilt. Ebenso soll den jüdischen Gemeindeschülern auf Verlangen unentgeltlich jüdischer Religionsunterricht erteilt werden. Wie verträgt sich das mildem Geschichtsunterricht? Soll dieser auch verjudet werden?" — Dem mangelhaften Deutsch der „Teutschesten" entspricht der Mangel an Logik, der eine Grundbedingung des Antisemitismus zu sein scheint. Tatsächlich hat die Charlottenburger Schuldeputation in völlig korrekter und den Gesetzen entsprechender Weise wie alljährlich bekannt gegeben, daß allen Kindern ohne Rücksicht auf das religiöse Bekenntnis der Zutritt zu den Gemeindeschulen sreisteht. Da auf Grund eines Ministerialerlasses von allen Schülern der Nachweis verlangt wird, daß sie an einem ordnungsmäßigen Religionsunterrichte teilnehmen, so empfindet die Stadtbehörde auch die Pflicht, neben dem unentgeltlichen Unterrichte in den anderen Disziplinen auch für unentgeltlichen Religionsunterricht zu sorgen. Den jüdischen Gemeindeschülern gegenüber geschieht dieses in der Weise, daß die Stadt den beiden öffentlichen jüdischen Religionsschulen einen jährlichen Zuschuß gewährt, dafür hat sie das Recht, die jüdischen Gemeindeschüler diesen beiden Religionsschulen zum unentgeltlichen Unterricht zu überweisen uud außerdem auch bei Anstellung der Lehrer dieser Religionsschulen die Genehmigung zu erteilen. B. G. Zielenzig. Das in der „Deutschen Hochwacht" abgedruckte Schreiben mehrerer Bürger Zielenzigs enthält die widersinnige Forderung, daß dort, wo der antisemitische Abgeordnete Frölich mit erdrückender Mehrheit gewählt worden ist, nur „arische" Amtsrichter amtieren sollen. Mit demselben Rechte könnten die Sozialdemokraten von der Regierung verlangen, daß überall, wo bei der Reichstagswahl sozialdemokratische Mehrheiten sestgestellt sind, nur Sozialdemokraten als Richter Anstellung finden dürfen! M. P., Breslau. Ueber die schwierige Lage in den deutschen Oftmarken sind wir genau unterrichtet. Wir verweisen Sie bezüglich des Antisemitismus unter den Polen auf den von der „Frankfurter Zeitung" der Warschauer Zeitung, „Wiek" entnommenen Brief eines Mitgliedes des ältesten polnischen Adels. Graf Tisch kr witsch