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Im deutschen Reich · 1903-10-01 · Heft 10 (Oktober 1903) · p. 590

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 10 (Oktober 1903)
Article
Oels
Date
1903-10-01
Page
590 (sequence 1)
Language
German
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590 Im deutschen Reich. * OeLs, 3. Oktober. Einige Interessenten aus Oels und Bernstadt hatten sich an den Landrat Grafen von Kospoth mit der Bitte gewandt, den Mützelmark (Vermietstag) mit Rücksicht auf das jüdische Versöhnungsfest, vom 1. auf den 2. Oktober zu verlegen. Der Landrat beschied die Petenten abschlägig. Der Breslauer Regierungspräsident verfügte indessen, daß die Verschiebung zu erfolgen habe. Dies gab dem Landrat. Grafen von Kospoth, Veranlassung zu einer amtlichen Bekanntmachung, in der er seine Haltung ausführlich begründete und insbesondere erklärte, daß^er selbst die Verlegung empfohlen hätte, wenn ihm nachgewiesen worden wäre, daß infolge des Feiertags die jüdischen Kaufleute aus Rücksichten des religiösen Kultus verhindert seien, Dienstboten Zu mieten. Die Bekanntmachung schließt mit folgenden Worten: „Ich habe es für erforderlich erachtet, die Gründe für meine Stellung Zu dieser Frage — auch mit Rücksicht auf die politischen Zustände im hiesigen Wahlkreise — an dieser Stelle amtlich bekanntzugeben, um ersichtlich zu machen, daß keine bloße Willkür ihr zugrunde liegt." ib Fraustadt, 3. Oktober. Aus Anlaß des Versöhnungstages hatte die Stadtdehörde von Fraustadt angeordnet, daß der Markttag nicht am 1. dieses Monats, sondern in der folgenden Woche am gehalten wird. Die Berliner „Germania" bemerkt dazu: „Warum wird wegen des katholischen Fronleichnamsfestes und der übrigen katholischen Feiertage, die auf einen Donnerstag fallen, nicht der Markttag verlegt, warum blos wegen des jüdischen Feiertags? Wer trägt die Schuld?" — Die Juden doch gewiß nicht! Die Rücksichtnahme auf die Juden bei der Abhaltung von Märkten ist durchaus nicht nur auf wiederholte ministerielle Reskripte, sondern wesentlich auch auf die Ueberzeugung Zurückzuführen, daß die meisten jüdischen Marktlieferanten und Käufer bei der Abhaltung der Märkte an jüdischen Feiertagen fehlen würden. Wollten die Katholiken an ihren hohen Festtagen sich die gleiche Beschränkung auferlegen, so müßte man notgedrungen auch auf ihre Feiertage bei Ansetzung der Märkte Rücksicht nehmen. Bekanntlich sind aber die großen Märkte nicht ohne Grund „Messen" genannt worden. Danzig, 2. Oktober. Der Central-Verein betrauert in dem am 13. v. Mts. unerwartet aus dem Leben geschiedenen Vorsteher der hiesigen Synagogen-Gemeinde, Gustav Davidsohn, einen trefflichen Mitarbeiter und Förderer der Vereinssache, der sich außerdem um die hiesige Synagogen-Gemeinde und um die industrielle Hebung seiner Vaterstadt so vielfach Verdienste erworben hat, daß sein plötz-

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