Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 8 (August 1903)
- Article
- Stuttgart
- Date
- 1903-08-01
- Page
- 497 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 497 verstorbener früherer Zögling der israelitischen Waisenanstalt, Salomon Hirsch, förderte die Zwecke der Anstalt durch eine Stiftung von 1000 Dollars. Der Dahingeschiedene war in Hohebach gebürtig, weilte 1846—53 als Zögling in der „Wilhelmspflege", wanderte dann nach Amerika aus und erwarb dort das Vertrauen seiner Mitbürger in dem Maße, daß er berufen wurde, die Vereinigten Staaten als Gesandter in Konstantinopel zu vertreten.!! : Darmstadt, 6. August. An die „Köln. Volkszeitung" richtete der Vorsitzende des hiesigen freisinnigen Vereins, Justizrat Gallus, folgendes Schreiben: „Ich erfahre soeben, daß Sie in Ihrem geschätzten Blatte einer Mitteilung aus Darmstadt (Nr. 610) Ausnahme geschenkt haben, wonach man bei der bevorstehenden Ersatzwahl für die freisinnigen Landtagsabgeordneten Langenbach und Sang, deren Mandate für ungültig erklärt worden sind, im freisinnigen Lager geneigt sei, auf die Kandidatur des (jüdischen) Herrn Langenbach zu verzichten, um die Antisemiten für die Wahl der freisinnigen Wahlmänner zu gewinnen. Diese Mitteilung entbehrt jeder tatsächlichen Unterlage. Im freisinnigen Lager war und ist man keinen Augenblick im Zweifel, daß die beiden Herren auch für die bevorstehende Ersatzwahl wieder als Kandidaten der freisinnigen Bürgerschaft in Vorschlag gebracht werden." O Gießen, 2. Aug. Der am Rodberg gelegene neue Friedhof der hiesigen politischen Gemeinde ist am 8. v. Mts. in Anwesenheit des Oberbürgermeisters Meeum, der Beigeordneten und mehrerer Stadtverordneten feierlich eröffnet worden. Von einer Einweihung durch die Geistlichkeit hatten die städtischen Behörden abgesehen, um zum Ausdruck zu bringen, daß der Gemeindefriedhof keinen konfessionellen Charakter habe. Ein dagegen von dem evangelischen Pfarrer Dr. Naumann im hiesigen „Anzeiger" veröffentlichter Protest veranlagte dem Oberbürgermeister Meeum zu einer öffentlichen Erklärung, in der gesagt wurde: „Nachdem Herr Pfarrer Naumann die Anzeige und die Einladung zur Weihe einmal erlassen hatte, habe ich ihm mitgeteilt, daß ich die Weihe dulden würde, wenn er mir bis mittags 12 Uhr eine vorbehaltliche Bescheinigung des katholischen Pfarrers und der beiden Rabbiner übergeben würde, wonach diese gegen die beabsichtigte Weihe nichts einzuwenden haben. Diese Bescheinigung wurde nicht beigebracht, vielmehr hat der katholische Pfarrer in einem an mich gerichteten Schreiben im Namen der katholischen Gemeinde gegen eine evangelische Weihe des Friedhofs Einspruch erhoben. Zur Wahrung und Erhaltung des bisher glücklicherweise ungetrübten konfessionellen Friedens war ich daher genötigt, eine