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Im deutschen Reich · 1903-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1903) · p. 430

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1903)
Article
Zempelburg
Date
1903-06-01
Page
430 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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430 Im Deutschen Reich. Deutschtum nur als Aushängeschild brauche, der stellt eine so abgeschmackte Behauptung aus, daß ich daraus erst garnichts zu erwidern brauchet A Stallupönen, 1. Juni. Wie milde das amtliche Organ der hiesigen Gemeindebehörden, die „Ostdeutschen Grenzboten", über unheilstiftende Verbreiter von Ritualmord-Märchen urteilt, zeigt solgender Bericht über eine hier am 14. v. M. stattgehabte Schöffengerichts-Sitzung: „Die Witwe R. aus dem Kirchdorfe Kattenau. war eines Tages bei der Frau des Handelsmannes B. Diese soll sie bei dieser Gelegenheit auf der Schulter und dem Rücken betastet und zum nächsten Tage zum Abendbesuche eingeladen haben. Sie folgte der Einladung. Es war schon dunkel. Kaum hatte sie das Zimmer der B. betreten, als ihrer Meinung nach die Tür hinter ihr verschlossen wurde. Herr B. war auch anwesend. Jetzt wurde die alte Frau plötzlich von einer gewaltigen Angst befallen. Es war ihr der Gedanke durch den Kopf gefahren, man habe sie nur deswegen hierher gelockt, um sie heimlich abschlachten zu können. In ihrer großen Aufregung wollte sie durchs Fenster die Flucht ergreifen, als ein rettender Engel in der Gestalt einer Nachbarsfrau außen am Fenster erschien und in die Stube hineinrief, ob schon alle schliefen. Durch die Dazwischenkunft dieser Frau war nun die vermeintlliche Abmetzelung verhindert worden, und erleichterten Herzens konnte die von Todesangst erfüllte Frau die Wohnung der B.'schen Eheleute verlassen. Später teilte sie andern Frauen mit, daß sie an jenem Abende bei B.'s in Lebensgefahr gewesen sei. Bald ging im Dorfe das Gerücht von Mund zu Munde, daß B. die Witwe R. habe schlachten wollen. B. mußte sich hierdurch beleidigt fühlen und er stellte Strafantrag gegen die Urheberin dieses Gerüchts. Der Gerichtshof billigte der armen Frau mildernde Umstände zu und legte ihr eine Geldstrafe von 5 Mk. auf." — Gerichtliche Urteile entziehen sich selbstverständlich der Kritik; auch ist anzunehmen, daß die Dummheit der Kattenauerin wirklich für die Zuerkennung mildernder Umstände ausreichte. Das Mitleid des Berichterstatters des Staüuponer Amtsblattes mit der „armen Frau", welche eine so grenzenlose Verleumdung nur mit einem Fünfmarkstück zu büßen hatte, ist aber jedenfalls lehr übel angebracht. Kiel, 1, Juni. Das Kieler Konsistorium hat den bekannten Pastor Jakobsen aus Scherrebeck von seinem Amte suspendiert und wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in der Leitung gemeinnütziger Gründungen eine Disziplinar-Untersuchung gegen ihn eingeleitet.

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