Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1903-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1903) · p. 427

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1903)
Article
Glogau
Date
1903-06-01
Page
427 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2316602-2316701-2316708--11202-2331765
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Korrespondenzen. 427 begründeten Pflichten oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten eine so fliese Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses verschuldet hat, daß dem Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann. Als schwere Verletzung der Pflichten gilt auch grobe Mißhandlung." — Welcher schweren Pflichtverletzung sich Graf Pückler schuldig gemacht hat, darüber ist nichts in die Oeffentlichkeit gedrungen. -- Posen, 2. Juni. Hier verschied kürzlich eines unserer ältesten und eifrigsten Vereinsmitglieder, Herr Adolf Czapski, im Alter von 81 Jahren. Bis zum Lebensende bekundete er das lebhafteste Interesse für unfern Verein, der ihm deshalb ein dankbares Gedächtnis bewahrt. ± Schneidemühl, 18. Juni. Der Sockel des hier kürzlich aufgestellten Kaiser-Denkmals, an dessen Seiten sich Medaillons von Bismarck und Moltke befinden, trägt auf der Vorderseite die Inschrift: „Wilhelm der Große 1861—1888." Auf der Rückseite steht die Inschrift: „Vom 2. Bataillon des 1. kombinierten Landwehr-Regts. starben im Kriege 1870/71 den Heldentod: vor Straßburg: Sec.- Lieutenant Sally Cohn, 6 Unteroffiziere und 35 Mann; vor Belfort: Prem.-Lieutenant Albert Zippmann, 3 Unteroffiziere und 39 Mann." co Danzig, 3. Juni. Auf der Tagesordnung des 6. Gemeindetages des Verbands der Westpreußischen Synagogen-Gemeinde, der am 21. v. Mts. im Gemeindehause in Thorn abgehalten wurde, stand u. a. eine Besprechung der aktuellen Frage: „Was kann zur Hebung der kleinen Gemeinden geschehen." Referent war Rechtsanwalt Behrendt-Danzig und Korreferent Br. Freudenthal- Danzig. Ersterer erstattete außerdem als Verbandsvorsteher den Ver- Verwaltungsbericht 1902/3, letzterer den Bericht über die Schulinspektionen. Wie dem Berichte zu entnehmen war, hat der Ausschuß sich eingehend mit der Frage einer anderweitigen Regelung der Schulinspektionen beschäftigt und dahin gehende Beschlüsse gefaßt, welche zunächst dem Verbände der weftpreußischen Rabbiner zur Aenßerung übermittelt wurden. Der Rabbinerverband hatte in Marienwerder diese Beschlüsse zum Gegenstände einer Besprechung gemacht und zu dieser Sitzung den Verbandsvorsteher eingeladen. Das Resultat dieser gemeinsamen Aussprache war, daß es zunächch bei dem bisherigen Modus verbleiben solle, nach welchem die Zuteilung der zu inspizierenden Schulen an die einzelnen Herren Inspizienten dem Rabbinerverban.de überlassen wird. Aus welchem Grunde einzelne Gemeinden die. In-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.