Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1903)
- Article
- E. M., Berlin
- Date
- 1903-05-01
- Page
- 370 (sequence 2)
- Language
- German
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370 Hm deutschen Reich. ordnung unter die Gesamtheit zu unterziehen, die Staatsgewalt dem einen Damm entgegensetzt; daß überall dort, wo jüdische Ausbeuter sich breit machen, wo das deutsche Volk systematisch von Juden ausgeplündert wird, die Staatsgewalt sich ins Mittel legt und das deutsche Volk chntzt; sie fordern, daß in Deutschland eine christliche Obrigkeit regiert, und sie verlangen grundsätzlich, daß Deutschland von ausländischen Juden für immer verschont bleibt. Aües das aber ist im Wege der Gesetzgebung zu erreichen, und nicht durch rohe Gewalt. Wo immer Gewalttätigkeiten begangen wurden, hat die antisemitische Partei dies aufs schärfste mißbilligt." — Vor dem Kischinewer Blutbad las man anders; da lautete ein Punkt des antisemitischen Programms: „Stellung der Juden unter Fremdenrecht"; außerdem ließ man den Grafen Pückler gegen Entree wiederholt Zu Gewalttätiakeiten gegen die Juden auffordern. Da in Berlin der überwachende Polizeilieutenant dies nur „humoristisch" auffaßte, das „vornehme" Publikum zwar Beifall johlte, aber viel zu fein war. um die Worte in Taten umzusetzen, Graf Pückler selbst aber vor Gericht serne Aeußerungen mit „teutschem" Mute und nicht ohne Erfolg als die „bildliche Redeweise eines frommen und loyalen Mannes" umdeutete, so war die „Staatsbürger-Zeitung" nachträglich Ln der glücklichen Lage „es zurückzuweisen, die Judenfrage im Wege der Gewalt zu lösen und sie hat deshalb auch keine Gemeinschaft mit jenen Leuten, die in ihrer Verzweiflung gegen jüdische Ausbeuter von der Gewalt Gebrauch machten." Der Verdienst der „Staatsbürger-Ztg.", deren Wühlarbeit derjenigen des „Bessarabetz" nichts nachgibt, ist es wahrlich nicht, wenn Könitz und andere deutsche Orte von ähnlichen Gräueltaten bisher verschont geblieben sind. C. M., Berlin. Die Angelegenheit ist beigelegt. Von dem Breslauer Schöffengerichte war der Herausgeber des dortigen jüdischen Volksblattes, Dr. Neustadt, wegen Beleidigung des Lehrers Weiche! in Könitz zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Parteien haben sich aber, während der Prozeß in der zweiten Instanz schwebte, dahin geeinigt, daß der Beklagte dem Kläger eine Buße von 1000 Mark zu dessen freier Verwendung zahlt und davon in seinem Blatte Kenntnis gibt. Daraufhin ist die Klage zurückgenommen und das Verfahren eingestellt worden. A. K., Berlin. Herr Richard Döring ersucht uns, unsere Ihnen an dieser Stelle im Aprilheft erteilte Auskunft durch folgende Berichtigung zu vervollständigen: