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Im deutschen Reich · 1903-05-01 · Heft 5 (Mai 1903) · p. 360

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 5 (Mai 1903)
Article
Saarbrücken
Date
1903-05-01
Page
360 (sequence 2)
Language
German
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360 Im deutschen Reich. Kind, welches ein Tuch im Munde hatte, während des Verbrechens erstickt sein mußte. Die offenbar erst nach dem Tode bewirkten Schnitte waren Zweifellos bei dem Versuche erfolgt, die Leiche zu zerstückeln und bei Seite Zu schaffen. Als der Tat dringend verdächtig wurde nachträglich der 18 Jahr alte Bergmann Wolff ins Gefängnis nach Salzbach abgeführt. Als der Mitschuld verdächtig gilt ein Metzgerknecht, der mit Wolff zusammen vorher bei einem Trinkgelage gesehen worden ist; ferner wurden die mit Wolff nahe verwandten Ehepaare Jeckels und Gredinger verhaftet, welche als Mitwisser gelten. Da die öffentliche Bekanntmachung des Ersten Staatsanwalts, in der auf die Entdeckung des Mörders eine Belohnung von 2000 Mk. ausgesetzt wurde, in großen Lettern die Ueberschrift „Lustmord" trug, gehörte die ganze Unverfrorenheit des „Bayrischen Vaterlands" dazu, den traurigen Vorfall zur Auffrischung des „Blutmordschwindels" zu mißbrauchen! Wien, 2. Mai. Bei dem Kantor P. in Humpoletz nahm am 25. v. Mts. eine Gerichtskommission, bestehend aus dem Untersuchungsrichter Dr. Valentin, Bürgermeister und Reichsrats-Abgeordneten Beczvar, dem Gendarmerie-Wachtmeister u. s. w. eine Haussuchung vor. Die 14jährige Tochter des Vorstehers in Bystra bei Humpoletz hatte nämlich die Anzeige erstattet, daß sie, als sie bei P. einige Tauben zum Verkaufe anbot, einen christlichen Knaben habe hängen sehen, mit dem sich drei bärtige Juden zu schaffen gemacht hätten. Bei der gründlichen Hausdurchsuchung wurde nichts Verdächtiges vorgefunden. P. klärte aber die Kommission auf. Er konnte sich erinnern, daß das Mädchen gerade ins Zimmer trat, als sein Sohn an dem an seiner Tür befindlichen Turnapparat turnte. Die in der Stadt Humpoletz durch die Anzeige verursachte Aufregung ist nach dieser Aufklärung geschwunden. Nereinsrrachrichlen. am 27. April d. Js. in dem Saale des „Geselligen Vereins der Gesellschaft der Freunde", Berlin W. Potsdamerstr. 9, abgehaltene allgemeine Versammlung des Central-Dereins war trotz der vorgeschrittenen Jahreszeit wieder so zahlreich besucht, daß der Saal bis auf den letzten Platz dicht gefüllt war. Nach Eröffnung der Versammlung durch Herrn Rechtsanwalt vr. M. Hör Witz erhielt Herr Rabbiner Di. I. Ziegler aus Karlsbad das Wort zu seinem

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