Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1903)
- Article
- Magdeburg
- Date
- 1903-05-01
- Page
- 356 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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356 Im deutschen Reich. kundung der Zeugen hat Hübner bei dem Ausverkauf in seinem Tuchwarengeschäft die von der Konkursmasse übernommenen Waren in den ausgezeichneten Konkurspreisen teils erhöht, teils ermäßigt, je nachdem die Waren verkäuflich waren oder nicht. Dabei ist es auch vorgekommen, daß einzelne Waren unter dem Selbstkostenpreise abgegeben wurden. Der Staatsanwalt Storp beantragte mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte in frivoler Weise die Konkurrenz erheblich geschädigt habe, gegen ihn auf 1000 Mk. Geldstrafe zu erkennen, die Mitangeklagte Ehefrau Emma geb. Müller aber freizusprechen. Die Kammer erachtete auf Grund der Verhandlung Hübner für schuldig. Der Inhalt seiner Annoncen entspreche nicht dem reellen Geschäftsgebahren und erwecke den „Anschein eines Konkursmassenausverkaufs". Die Angaben darin seien zum großen Teil unwahr und geeignet, das Publikum irrezuführeu. Hübner wurde zu 600 Mark Geldstrafe event. 60 Tage Gefängnis, ferner zu 50 Mk. Geldbuße an den Nebenkläger verurteilt. Zugleich ist auf Publikation erkannt worden. Frau Hübner wurde freigesprochen. N Breslau, 0. Mai. Vor einiger Zeit wurde über eine unerquickliche Affaire berichtet, die sich in dem Oberskyschen Korsetgeschäft, Ring 51, in Breslau am 6. November v. I. zutrug, und Zunächst Zu einer Privatbeleidigungsklage der Inhaberin des Geschäfts gegen den Freiherrn Wolfgang v. Puttkamer auf „Schickerwitz," Kreis Oels führte. Das Gericht verurteilte am 22. Januar d. I. den Freiherrn wegen Beleidigung zu 100 Mk. Geldstrafe. Aus jener lärmenden Szene am 6. November hatte sich auch noch ein Strafprozeß entwickelt. Wegen Hausfriedensbruchs war gegen den Baron ein amtsrichterlicher Strafbefehl über 10 Mk. ergangen, gegen den der Freiherr Einspruch erhob. Am 7. d. Mts. hatte infolge dessen das Schöffengericht über diesen Einspruch zu entscheiden, es verblieb bei der Strafe von 10 Mk., welche den Besitzer von „Schickerwitz" nicht allzuschwer belasten wird. < Glogau, 1. Mai. Vor dem hiesigen Schöffengerichte fand dieser Tage ein Vorgang, der sich am 14. Februar d. Js. auf dem Gute des Grafen Pückler in Klein-Tschirne abgespielt hat, seine gerichtliche Erledigung. An jenem Tage hatten Kinder aus dem Dorfe Skeyden Konfirmations-Unterricht bei dem Geistlichen in Klein- Tschirne. Durch den Gutshos von Klein-Tschirne geht von jeher ein Durchgang nach Skeyden, den der Graf gewaltsam zu hindern bemüht ist. Als nun am 14. Februar die Kinder im Begriffe waren, den Durchgang Zu benutzen, hetzte der Graf einen riesengroßen Bern-