Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1903)
- Article
- München
- Date
- 1903-02-01
- Page
- 175 (sequence 1)
- Language
- German
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Korrespondenzen. .175 München, 5. Febiuar. Daß die rumänische Gesetzgebung selbst in Rumänien geborene Juden nicht als Rumänen anerkennt, beweist nachstehender haarsträubende Fall, welcher der „Münchener Allgem. Ztg." aus Bukarest berichtet wird: „Ein rumänischer Jude wurde wegen eines Delikts bestraft und, da er als Fremder betrachtet wurde, nach Abbüßung seiner Strafe des Landes verwiesen. Er wurde über die ungarische Grenze gebracht, doch brachten die dortigen Behörden den arbeits- und mittellosen Menschen per Schub nach Rumänien zurück, wo er wegen „unerlaubter" Rückkehr sofort wieder eingesperrt und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Nach Abbüßung dieser Strafe wurde der Jude über die bulgarische Grenze abgeschafft, doch auch die Bulgaren schickten ihn mit Zwangspaß zurück. Daraus wieder Emsperrung und Aburteilung und demnächst Abschaffung, diesmal nach Serbien. Aber auch dort wurde der Jude mit Dank abgelehnt und nach Rumänien zurückerpediert. Hier wiederum Emsperrung, Aburteilung und Landesverweisung, aber mit keinem besseren Erfolge. Dieser Vorgang hat sich bis jetzt vier- bis fünfmal wiederholt, und der arme Teufel, der so Zwischen Gefängnis, Ausweisung und zwangsweisem Rücktransport hin- und hergondelt, wurde mit immer härteren Strafen belegt, Zuletzt am 30. Januar, wo ihn das Tribunal wegen verbotener Rückkehr zu fünf Monaten Gefängnis verurteilte." O Schweinfrrrt, 1. Februar. Vor der hiesigen Strafkammer kam am 28. v. Mts. ein sogenannter Fleischbesudelungsprozeß, der eine ganze Ortschaft in Feindschaft und Erbitterung brachte, zur nochmaligen Verhandlung. Der Bäckermeister Johann Schmid in Nordheim v/Rhön hatte anfangs August 1901 öffentlich verbreitet, er sei vor ca. 5—6 Jahren nachts zwischen 10 und 11 Uhr in die Behausung des israelitischen Metzgers Aron Baum gekommen und habe beim Eintritt in das Schlachthaus gesehen, wie Aron Baum gegen das Hinterteil eines frisch geschlachteten Stückes Vieh uriniert habe. Das Viehstück fei auf Querhölzern am Boden gelegen. Schmid bezog gleichwohl nach dem geschilderten Vorgang Fleisch von Aron Baum weiter, bis beide wegen eines Tauschgeschäftes in Differenzen kamen. Als im Herbst 1899 der jüdische Metzger Jakob Frank beschuldigt wurde, ein geschlachtetes Geißchen in gleicher Weise verunreinigt zu haben, aber von der Strafkammer freigesprochen wurde, veröffentlichte die Redaktion der „Neuen Bayer. Landesztg." eine Broschüre, die besagt, daß die jüdische Glaubenslehre — der Talmud -- verschreibe, das Fleisch für Christen zu besudeln. Alo diese Schrift auch dem Schmid in die Hände kam, war für ihn das bisherige Dunkel des Rätsels gelöst. Er