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Im deutschen Reich · 1903-02-01 · Heft 2 (Februar 1903) · p. 172

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 2 (Februar 1903)
Article
Breslau
Date
1903-02-01
Page
172 (sequence 2)
Language
German
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172 Im deutschen Reich. paar empfangen hatte, ließ dies geschehen, um ihm keinen Anlaß zu weiteren Ausfällen zu geben. Als zu der Anprobe die zweite Geschästsinhaberin, Fräulein Preuß erschien, hielt es der Freiherr noch immer nicht für notwendig, seinen Hut abzunehmen, tadelte verächtlich das „geflickte Korset", das er der Firma lieber gleich schenken wolle, und wagte es sogar, -der Dame ein entehrendes Schimpfwort ins Gesicht Zu schleudern, als sie ihm bedeutete, daß er als Herr in dem lediglich für Damen eingerichteten Anprobezimmer nichts zu suchen habe. Als dann der Bräutigam des Fräulein Preuß dazukam, und dem Freiherrn gebot, den Hut abzunehmen und das Lokal zu verlassen, hatte es sogar den Anschein, als ob Herr v. Puttkamer mit den Fäusten weiter zu debattieren beabsichtigte. Es bedurfte wiederholter Aufforderungen, ehe er sich dazu bequemte, die Tür von draußen zuzumachen. Als ihm im Abgehen der Bräutigam, der übrigens völlig ruhig geblieben war, nachrief: „Sie haben ja ein feines Benehmen gegen Damen, ich werde Ihnen das noch beweisen," — spuckte der Freiherr demonstrativ aus und erwiderte die geschmackvollen Worte: „Sie können mir einen Dreck beweisen!" Nach einer Weile erschien er nochmals in Begleitung eines Schutzmannes, um die Personalien des Bräutigams festftellen Zu lassen. Dabei benahm er sich wieder so lärmend und unangemessen, daß sogar der Schutzmann ihn über die Notwendigkeit, in einem fremden Lokale auf die Aufforderung des Inhabers den Hut abzunehmeu, belehren mußte. Die anmutige Szene hatte ein Nachspiel vor dem Schöffengericht. Dasselbe verurteilte auf die Privatklage des Fräulein Preuß hin den Freiherrn, der nicht persönlich erschienen war, weil er sich gegenwärtig mit seiner Gattin in Nizza aufhält, wegen Beleidigung zu 100 Mark Geldstrafe." Könitz, 7. Februar. Aus Landeck i. Wpr. wird der „Ostd. Tgsztg." berichtet: „Heber die Auffindung einer Leiche ohne Kopf schreibt uns ein Freund unseres Blattes: Da hier und anderwärts schon viel abenteuerliche Gerüchte im Umlauf sind, und das Wort „Ritualmord" auch schon gehört wird, so sei hier zur Beruhigung der Gemüter eine genaue Darstellung der Tatsachen gegeben: Dienstag, den 2. Februar, brachte eine Frau K. die Nachricht nach Landeck, sie habe etwa lU Meile von hier, an der Ratzebuhrer Chaussee eine Leiche ohne Kopf liegen sehen. Der Bürgermeister ließ sich sofort an Ort und Stelle führen und fand in der Tat auf dem Acker des Gutsbesitzers Kennemann-Wallachsee die Leiche eines etwa 10jährigen Menschen, ohne Kopf, von Tieren stark angefresfen, der Leib war offen, die Eingeweide zum Teil verschleppt neben der Leiche, das linke Bein bis an den Knochen vom Fleische entblößt, der Unterschenkel

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