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Im deutschen Reich · 1903-01-01 · Heft 1 (Januar 1903) · p. 111

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 1 (Januar 1903)
Article
E. W., Berlin
Date
1903-01-01
Page
111 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Briefkasten Der Redaktion 111 E. W., Berlin. Sie nehmen Anstoß daran, daß in den .Berliner Anzeigen" Herr vr. Smith, bisher dirigierender Arzt nn Sanatorium Schloß Marbach am Bodensee, für sein Heilinstitut für elektro -physikalische Heilmethoden, Berlin^., Porsdamerstraße 52, einen jüngeren „christlichen" Assistenten nicht. Derartige Inserate sind bei Ausschreibungen für Sanatorien in manchen anderen Städten oder für Privatinstitut-Stellen bei praktischen Aerzten leider nichts seltenes. In dem vorliegenden Falle ist aber der Ausschluß jüdischer Aerzte weit auffallender; es-erklärt sich der durch diese Inserate bewirkte freiwillige Verzicht des Herrn Dy. Smith in seinen Aerzte-Kursen und seiner Praxis auf jüdische Zuhörer und jüdische Patienten wohl nur dadurch, daß der bisherige Inhaber eines Sanatoriums am Bodensee erst seit wenigen Wochen in Berlin ortsansässig und mit dem toleranten freisinnigen Milieu noch unbekannt ist. C. S., Berlin. Wir machen Sie auf das folgende, am 7. d. M. dem „Berliner Tageblatt" aus Düsseldorf zugegangenen Privat- -elegramm, aufmerksam: „Der Arzt Jsraelski, der wegen Sittlichkeitsverbrechens jüngst verhaftet wurde, ist nunmehr in Freiheit gesetzt worden, nachdem sich herausgestellt hatte, daß er das Opfer einerfalschen Denunziation geworden. Der Urheber derselben ist in das Ausland geflüchtet." O. P., Berlin. Wie Sie, so haben auch viele andere an den .Konzert-Gottesdienst" des Kantors Schloßberg Anstoß genommen. Diese Verquickung von Gottesdienst und Geschäft — verdient in der Tat die schärfste Rüge. Sabbath- und Chanucka-Feier sollten einem jeden, insbesondere aber einem Kantor zu hoch stehen, um sie durch ein Festspiel zu geschäftlichen Zwecken zu profanieren. O. L., Breslau. Unsere Anschauungen über die in Rußland zu erhoffende Besserung der Verhältnisse werden sogar von judenfeindlicher Seite neuerdings bestätigt. So schreibt die „Tägliche Rundschau": „Der Landerwerb durch Juden, der bisher nur in ganz geringem Umfange gestattet war, soll nach Meldungen, die uns zugehen, eine wesentliche Förderung erfahren. Ein besonderes Gesetz will nämlich den Juden den Landerwerb im ganzen russischen Reiche unter gewissen Bedingungen gestatten. So soll zum Ankauf von Land bis zu 30 Desssütinen die Genehmigung des Gouverneurs, bis zu 50 Deffjatmen die des Ministers und darüber hinaus dre allerhöchste Genehmigung erforderlich sein. Aus der Begründung sei ersichtlich, daß man sich im Ministerium davon überzeugt habe, daß die Juden als

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