Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1903)
- Article
- Hamburg
- Date
- 1903-01-01
- Page
- 99 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 39 Das Urteil ist unter Siegel und Unterschrift des Gerichtsschreibers des 6. CwilsenaLs des Kammergerichts ausgefertigt den 14. November 1902." Bayreuth, 3. Januar. Am 30. November v. I. feierte vier der Generalarzt a. D. Br. Julius Stein in aller Geistesfrische seinen 80. Geburtstag und wurde bei dieser Gelegenheit von dem Offiziercorps des 6. Chevauxlegerregiments, in dem er gedient hat and bis zum Generalarzt avanziert ist, sowie von dem Offiziercorps des 7. Infanterieregiments „Prinz Leopold" in besonderer Weise geehrt. Br. Stein hat sich als Arzt besonders im deutsch-französischen Kriege ausgezeichnet und ist für seine Leistungen mit dem Eisernen Kreuz, sowie mit der goldenen Medaille dekoriert worden. 0 Brauusbach, 5. Januar. Die „Neckar - Zeitung" berichtet: „Heute wurde der in weitesten Kreisen bekannte und beliebte Rabbiner a. D. Berlinger zu Grabe getragen. Seit 42 Jahren teilte er Freud und Leid mit unserer Gemeinde und war besonders auch wegen seiner Leutseligkeit und seines Humors eine stets gern gesehene und allseits hochgeachtete Persönlichkeit. Diese Wertschätzung fand ihren Ausdruck bei der heutigen Beerdigung, zu der von allen Seiten Teilnehmer herbeigeeilt waren und woran die Gesamtgemeinde Anteil nahm. Nach einer Vorfeier in der hiesigen Synagoge, bewegte sich der große Leichenzug nach dem Gottesacker. Es sprachen Rabbiner- Sänger und der Sohn des Dahingeschiedenen Br. Berlinger in der Synagoge, am Grabe Br. Stößl namens des Rabbiner-Vereins, Lehrer Oberndörser namens der israelitischen Gemeinde, Lehrer Höhnlein namens der Lehrer des Bezirks, Schultheiß Fuchs namens der politischen Gemeinde und Pfarrer Hahn als Ortsschulinspektor und Mitarbeiter des Verewigten im Schulamt. (Herr Schultheiß Fuchs betonte, daß die Gesamtgemeinde dem Verstorbenen für seine gemeinnützige Tätigkeit zu großem Dank verpflichtet gewesen und diesem bei dem 25 jährigen Dienstjubiläum des Entschlafenen durch ein Ehrengeschenk Ausdruck verliehen habe. Herr Pfarrer Hahn erwähnte das friedliche Zusammenwirken mit dem allseitig hochgeschätzten Heimgegangenen und schloß mit dem Spruch aus Daniel Kapitel 12, 3.) Dem Dahingeschiedenen, der sich bei allen Konfessionen der höchsten Achtung erfreute, wird ein dauerndes Andenken bewahrt bleiben." □ Darmftadt, 3. Januar. Gegen den Amtsrichter Br. Mahr, der wegen roher Beleidigung eines jüdischen Mitreisenden während einer Eisenbahnsahrt von der hiesigen Strafkammer zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, war in Gemäßheit des hessischen Richtergesetzes