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Im deutschen Reich · 1903-01-01 · Heft 1 (Januar 1903) · p. 8

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 1 (Januar 1903)
Article
Der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens am Schlusse des ersten Jahrzehnts
Date
1903-01-01
Page
8 (sequence 8)
Language
German
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Im deutschen Reich. lmdeutung des Kol Ridre-Gebetes herabzuwürdigen, eine strafbare Beschimpfung der jüdischen Religion und ihrer Einrichtungen nthalte, waren von Erfolg gekrönt. Seitdem richten sich beschimpfende lngriffe nur noch ganz vereinzelt gegen die jüdische Religion; denn s haben die Gefängnisstrafen, welche u.a. Karl Sedlatzekund Jakob Jöken afür verbüßten, doch einigermaßen aufklärend und abschreckend gewirkt. Denn unsere Bemühungen, auch die unter dem Deckmantel des Tierchutzes von den Antisemiten gegen die jüdische rituelle Schlachtaethode gerichteten Angriffe abzuwehren, noch nicht von Erfolgen ekrönt worden sind, lassen wir uns dadurch nicht einschüchtern Wir ind von der festen Ueberzeugung durchdrungen, daß die von uns ewiß hochgeschätzte Autonomie der Stadtgemeinden doch nicht soweit ehen darf, den gesetzlichen Schutz religiöser Einrichtungen des Judenums illusorisch zu machen. Auch auf diesem Gebiete gilt es, weiter ätig zu sein; denn jede richtige Rechtsprechung will erkämpft sein, schließlich wird auch die Verwaltung dem Wahlspruch Rechnung ragen müssen, daß dem deutschen Volke, d. h. allen Staatsbürgern ihre Religion erhalten bleiben muß. Haben wir -och erst in neuester Zeit durch direkte Eingaben an das Handelsninisterium religiösen Schutz für die jüdischen Schüler der Fortnldungsschule erwirkt, und deshalb begründete Hoffnung, auch in anderen Ministerien Gehör zu finden, wenn das religiöse Gefüh lnserer Glaubensgenossen verletzt wird. Nicht nur, wo die Ehre des Judentums verletzt, auch wo der inzelne Jude wegen seines Glaubens angegriffen wurde, hielt es der Vorstand des Central-Vereins stets für seine Pflicht, nach Möglichkeit elbst einzugreifen oder ratend und helfend den Angegriffenen zur Leite zu stehen. Zu jeder Zeit war er aber der Ansicht, daß nicht vegen jeden Mückenstiches nach Strafrichter und Polizei gerufen werden mrfe, daß aber wegen eines Strohhalms gekämpft werden müsse, wenn ne Ehre unserer Religion oder unsere bürgerlichen Rechte aus dem Spiele stehen. Daß wir in solchen Fällen gesetzlichen Schutz verlangt md erreicht haben, hat man uns srüher selbst in jüdischen Kreisen )erdacht. Die schnöden Angreifer, die selbst beständig nach dem Ltaatsanwalt rufen, wenn sie irgend ein Delikt eines Juden mtdeckt zu haben glauben, denselben Staatsanwalt aber zu verleumden vagen, wenn er sich von ihnen nicht terrorisieren läßt, sie haben den Lentral-Verein durch die Bezeichnung „Denunziantcn-Verein" in Mißkredit zu bringen geglaubt. Es ist ihnen nicht gelungen; denn wir )aben einen ehrlichen Kampf gekämpft, wenn wir mit allen gesetzlichen Ritteln Abwehr geübt, wo sie geboten war, Unrecht verhindert, wo es

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