Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1902)
- Article
- L. H., Hamburg
- Date
- 1902-12-01
- Page
- 718 (sequence 2)
- Language
- German
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718 Im Deutschen Reich. bürger und opferwillige Steuerzahler bewährten. Die Antisemiten, die nichts gelernt und nichts vergessen haben, kommen aus Gedankenarmuth immer wieder auf die uralte „Hamanstaktik" zurück; sie sehen in ihrer Verblendung selbst in dem begabtesten und thatkräftigsten Monarchen nur einen furchtsamen Ahasverus, wie ihn Goethe schildert, und meinen deshalb ihn durch den beständigen Hinweis auf die jüdische Abstammung einiger wenigen sozialdemokratischen Führer gegen alle Juden aufreizen zu können. A\ Norden. Wir sind Ihnen für die Aufklärung dieser Angelegenheit zu herzlichem Danke verpflichtet und kommen hier auf dieselbe zurück, da diese vielen unserer Leser zeigen wird, wie die,, Staatsbürger-Zeitung" zum Zwecke der Aufreizung gegen die Juden die Dinge auf den Kopf zu stellen pflegt und bei dem Verspritzen von Galle und Gift nicht nur eine ziemlich unverhüllte Mißachtung der richterlichen Behörden bekundet, sondern sogar selbst davor nicht zurückscheut, kaiserliche Gnadenakte einer völlig respektwidrigen Kritik zu unterziehen. Unter der Ueberschrift „Der Dank des Juden" berichtete nämlich die „Staatobürger-Zeitung": „Der jüdische Viehhändler Wolff Wolfs wurde im Frühjahr dieses Jahres wegen Beleidigung des Lokomotivführers Schneider und des Stationsassistenten Zuche zu Norden zu einer Gefängnißstrafe von zwei Monaten verurtheilt. Das Urtheil ist am 22. Oktober d. I. rechtskräftig geworden und am 11. November wurde der Text des Uriheils im Jnseratentheil des .Ostfriesischen Couriers" veröffentlicht. In der zweiten darauf folgenden Nummer derselben Zeitung b-sindet sich im Anzeigenteil in Reklamedruck folgende JB'foc '>^chung: „Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung in Nummer 132 des „Courier", meine Strafsache betreffend, mache ich hierdurch bekannt, daß die wider mich wegen Beleidigung erkannte Gefängnißstrafe durch Se. Majestät in eine Geldstrafe umgewandelt wurde. Norden, den 12. November 1902. Wolff Wolff". Statt sich in der Stille seines Herzens darüber zu freuen, daß es ihm gelungen ist, die kaiserliche Gnade mit Erfolg anzurufen, macht er dies noch in marktschreierischer, dis Beleidigten und den Richter verletzenden Weise bekannt. Diejenigen, die sich für die Begnadigung des Wolff an allerhöchster Stelle verwendet haben, werden wohl die entsprechendeLehredarausziehen. Daß dieser Mann die so schnelle Begnadigung nicht verdient hat, beweist die Art, wie er den Gnadenakt für sich ausnutzt." Nach Ihrer dankenswerten Darlegung verhält sich die Sache völlig anders. Danach war Wolff's Begnadigung schon früher im