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Im deutschen Reich · 1902-12-01 · Heft 12 (Dezember 1902) · p. 714

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 12 (Dezember 1902)
Article
E. C., Berlin
Date
1902-12-01
Page
714 (sequence 2)
Language
German
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714 Im Deutschen Reich. müsse. Wenn Sudermann die Kritiker Siegfried Jakobsohn und Alfred Karr-Kempner als „Juden" hätte bekämpfen wollen, dann würde er das „Berliner Tageblatt" nicht zur Arena gewählt haben. Die antisemitischen Redakteure der „Deutsch-Sozialen Blätter", der „Staatsbürger Zeitung" und ähnliche Blätter haben wahrlich nicht das Recht über Ehrabschneidcrei durch die Presse zu zetern, in dieser Beziehung sind sie den talentvollsten Semiten über. Staatsanwalt Kanzow hat nicht ohne Grund von „einer gewissenlosen Presse", von Verdächtigungen in perfidester Weise gesprochen. Liebermann schreibt: „Wer unsere heillosen Preßzustände reformieren will, muß die Juden herauswerfen." Das würde die Preßzustände nur noch verschlechtern; sie werden nur besser, wenn die Geschäftsantisemiten, um mit Bruhn zu reden, „nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer das Lokal verlassen." Herr Liebermann, der den Preßgewerbetreibenden die Rangstufe gleich hinter den Pferdedieben anzuweisen sich unterfangen hat, ist übrigens lange genug Journalist, um zu wissen, wie er sich und seinesgleichen einzuschätzen hat. A. C. Berlin. Aus Anlaß der Erneuerung des gegen den ehemaligen Parlaments-Journalisten T)r. (Salo Hamburger wegen Beamteubestechung erlassenen Steckbriefs schreibt die „Staalsbürger- Zeitg.": „Die eingeleitete Untersuchung hat nicht ergeben, wie er in den Besitz des Tarifgesetzeutwurfes gekommen ist, wohl aber stellte sich dabei heraus, daß ein inzwischen enllassener und bestrafter Kanzleidiener im Kultusministerium, Müller, ihm wiederholt Aktenstücke des Kultusministers, die er diesem vom Schreibtisch genommen, für mehrere Stunden zur Ausschlachtung überlassen hatte. Er wurde dafür zu einer Gefängnißstrafe und einer Geldstrafe verurtheilt. Das von der preußischen Regierung der englischen Regierung gestellte Ersuchen, vr. Hamburger auszuliefern, wurde abgelehnt, da das englische Gesetz das Delikt der Beamtenbestechung nicht kennt. Die „Staatsbürger-Zeitg." erwähnt dabei ebensowenig, daß ein anderer Müller in ähnlicher Weise in Könitz ein auf dem Schreibtische seines Vaters gefundenes amtliches Gutachten einem Journalisten zur Ausschlachtung überließ, als daß der jetzige Redakteur der „Staatsburger-Zeitg.", Ludwig Werner, ehemals dem jetzt steckbrieflich verfolgten Or. Salo Hamburger gegen Entgelt Parlamentsberichte geliefert hat. N. D., Berlin. Der von dem Antisemitenölatte unter der Ueberschrift „Messerhelden" gebrachte Bericht über einen Vorfall im „Deutschen Wirthshause" in der Fnedrichstrahe dürfte tendenziös aufgebauscht sein. Unter den Juden giebt es kaum' einen Messer-

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