Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 11 (November 1902)
- Article
- O. K., Charlottenburg
- Date
- 1902-11-01
- Page
- 654 (sequence 2)
- Language
- German
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654 Im deutschen Reich. das feine Benehmen gewisser „Arier" in das rechte Licht stellen kann. Von glaubwürdiger Seite wurde uns folgender typische Fall be> richtet: „Herr G. W. aus Groß Lichterfelde, der am 34. Oktober stütz 9 Uhr auf dem Deck eines Omnibus durch die Lcipzigerstraße fuhr, hörte dabei, wie ein neben ihm sitzender Herr im Gespräch mit seinem Nachbar eine ganze Reihe jüdischer Geschäftsinhaber auf das Gröblichste beschimpste, insbesondere einen Inhaber von größeren Läden in der Leipzigcrstraße mit Schimpfworten, wie „Lump," .Hallunke" u. dcrgl. m. belegte. Herr W. stellte den Schimpfenden zur Rede, erbat sich seine Karte, erhielt dieselbe aber erst nach einigem Zögern, nachdem er mit dem Antisemiten abgestiegen und in das Lokal desselben, Geschäft für Heiz-, Leucht- und Koch-Apparate von Rudolf Rohde, Markgrafenstraße 63, eingetreten war."' R. L., Vreslau. Der Ritualmord-Blödsinn gefährdet unsere Glaubensgenossen im Osten beständig in abscheulichster Weise. Der „Jüd. Presse" wurde aus Witebsk berichtet: „Am 30. September wurde in dem Städtchen Preli ein 3jähriger Knabe vermißt. Sofort durcheilte der Vater die Straße und brüllte, sein Kind-sei von den Inden „zu rituellen Zwecken geschlachtet" worden. Schon begann die Bevölkerung sich zusammenzurotten, als der Polizeiwache Meister mit dem Kinde auf dem Arm erschien und miltheilte, daß er den Kleinen in dem seinen Gllcrn gehörigen Garten ruhig spielend gefunden habe. Da dieser Garten sich dicht neben der Wohnung des Rabbiners befindet, behauptete der Vater nun, daß die Frau des Rabbiners das Kind zum Zwecke des Schlachtens gestohlen und, nachdem dessen Verschwinden vorzeitig ruchbar geworden, in den Garten gesetzt habe. Die Folge war, daß in dem Hause des Rabbiners sämmtliche Fensterscheiben eingeworfen wurden und die Menge eine so drehende Haltung annahm, daß unsere Glaubensgenossen sich nicht auf die Straße wagten. Der Vater des Kindes, dem sich als Hauptbetzer sein Hauswirth, ein üMbelcumunbeicr, gewaltthätiger Mensch, anschloß, reizte die Bauern der Nachbardörfer auf, gemeinsam mit der Ortsbevölkerung am Versöhnungstage über die in den Synagogen versammelten Juden herzufallen. Der Rabbiner N. Moses D. Grodsli rief deshalb den Besitzer von Preli, Kammerjunker Gulkewitsch, um Hilfe an; letzterer wandte sich telegraphisch an den Minister des Innern, der sofort den Behörden des Kreises die erforderlichen Weisungen ertheilte. Am Derjöhnungstage waren 200 Gendarmen im Orte vereinigt, und angesichts dieses Polizeiaufgebots blieb die Ruhe ungestört. Die beiden Rädelsführer erhielten wegen verläumderischer Beleidigung der Frau des Rabbiners eine sofort vollstreckbare