Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 11 (November 1902)
- Article
- Karlsruhe
- Date
- 1902-11-01
- Page
- 642 (sequence 2)
- Language
- German
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642 Im deutschen Reich. Mißachtung der Israeliten Ausdruck gegeben. Jedenfalls erscheine, wenn hierdurch auch kein bestimmtes Gesetz verletzt werde, eine derartige Verunglimpfung und Verächtlichmachung einer g anzen Volksklasse, der Angehörigen einer vom Staate anerkannten Religionsgemeinschaft und die ständige Fortdauer dieser Behandlung durch die Kundgebung solcher Gesinnung auf einer vom Publikum jederzeit wahrnehmbaren, an hervorragender Stelle angebrachten Aufschrift als eine Ordnungsmidrigkeit im Sinne des § 30 Pol. S:.-G. B. Da dieser ordnungswidrige Zustand geeignet sei, die Gefühle eines Theiles des Publikums zu verletzen und einen nachtheiligen Einfluß auf das friedliche Zusammenleben der Konfessionen ausüben, so liege die Beseitigung eines solchen zweifellos im öffentlichen Interesse, und sei daher die bezirksamtliche Verfügung nach § 30, Abs. 2, Pol. St.-G.-B., wohlbegründet.!!: Darmstadt, 9. November. Der hessische Landtag wird, soweit das Ergebnis der gestern vollzogenen Wahlen sich übersehen laßt, aus 18 Nationalliberalen, 10 Angehörigen der wirthschaftlichen Vereinigung, 8 Ultramontanen, 8 Sozialdemokraten, 5 Freisinnigen und 1 freisinnigen Hospitanten bestehen. Von den 10 Anhängern der wirtschaftlichen Vereinigung sind drei entschiedene Antisemiten, und unter diesen befindet sich der Herausgeber der Offenbacher antisemitischen .Volkswacht,' Hirschcl. Hier in Darmstadt wurde der freisinnige Fabrikant Wilhelm Langenbach (ein geschätztes Mitglied des Central-Vereins jüdischen Glaubens) gewählt, der gemeinsam mit seinem freisinnigen Mitkandidaten Säng, die bisherigen nationalliberalen Vertreter Darmstadts Oberbürgermeister Morneweg und Landgerichtsrath Dr. Buff besiegte. Auch in Offcnbach war ein Jude, der Fabrikant Feistmann aufgestellt; dieser unterlag aber dem sozialdemokratischen Kandidaten Ulrich. < Wien, 11. November. Das hiesige „Deutsche Volksblatt" hatte sich durch den Hinweis auf den § 19 des österreichischen Preßgesehes veranlaßt gesehen, eine vom 14. Oktober datierte Berichtigung des Vorsitzenden des „Rabbiner-Verbandes in Deutschland" aufzunehmen, wonach alle von dem „Volksblatt" aufgezählten Beschlüsse des „Frankfurter Rabbinertages" erfunden waren. Da das „Volksblatt" an die Berichtigung die Behauptung knüpfte, fein Bericht fei dem Mainzer „Israelit" entlehnt, wurde es durch den Vorstand des R.-V. i. D. am 26. Oktober veranlaßt, eine zweite Berichtigung aufzunehmen, in der gesagt wird: .Auch diese Behauptung entspricht nicht der Wa.hrheit. Der „Israelit" hat