Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1902)
- Article
- Würzburg
- Date
- 1902-10-01
- Page
- 585 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 585 Zeugen nur verwirren. Da der Zeuge erklärt hatte, er habe „keine Feindschaft" gegen Baum, fragte ihn dessen Verteidiger, wie es komme, daß er sein Kind gelehrt habe, dem Baum nachzuäffen. Darauf erklärte der Vorsitzende: „Das kann auch im Humor geschehen sein!" Unter den übrigen Zeugen, die bei anderen Gelegenheiten Baum bei Verunreinigungen des Schlachthauses beobachtet haben wollen, war ein Schuhmacher Benkert, der wegen eines Hausfriedensbruchs bei Baum 14 Tage Haft erhalten halte. Von den Zeugen, die sich wegen der Hölzer im Schlachthaus äußerten, wollten einige Scheithölzer, andere Schrotleitern gesehen haben. Dies bestritten der Fleischbeschauer von Nordheim, ein Fleischergeselle, der Schlächter Fulder, der (von 1886—98) in Nordheim wirkte, ebenso ein Geschäftsmann, der manchmal beim Schlachten mithalf. Der Wahrspruch der Geschworenen lautete aber auf schuldig unter Ausschluß mildernder Umstände. Das Gericht erkannte hierauf auf 1V2 Jahre Zuchthaus und 5 Jahre Ehrverlust. — Der traurige Fall hat für die antisemitische Behauptung der Fleischbesudelung nichts bewiesen, da Baum nur verurteilt wurde, weil durch Zeugenaussagen seine beschworenen Aussagen bezüglich des Urinierens im Schlachthause und des Gebrauchs der Hölzer widerlegt wurde; sehr viel bewiesen aber hat er für die Nothwendigkeit der von dem Strafrechtslehrer v. Liszt als Nothwendigkeit bezeichneten Reformen des Strafprozeßes bezüglich der Würdigung der Zeugenaussagen.