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Im deutschen Reich · 1902-10-01 · Heft 10 (Oktober 1902) · p. 584

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 10 (Oktober 1902)
Article
Dresden
Date
1902-10-01
Page
584 (sequence 2)
Language
German
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Im deutschen Reich. 581 Oswald Zimmermann Gelegenheit zu geben, den Dresdnern vorzureden, daß keine Fleischnoth vorhanden und der „Brot- und Fleischwucher" nur ein von den Händlern erfundenes Schlagwort sei. Die von 1500 Personen aller Parteien besuchte Versammlung protestierte aber heftig gegen die Ausführungen des antisemitischen Redners, über den Freisinnige und Sozialdemokraten strenges Gericht hielten. Diese Niederlage beweist, daß der Antisemitismus zwar noch in der Dresdener Stadtverordnetenversammlung vorherrscht, sonst aber in Dresden im Niedergang begriffen ist. •: Würzburg, 3. Oktober. Im August vorigen Jahres las der Bäckermeister Johann Schmitt in Nordheim, der wegen Viehkrachs mit dem dortigen jüdischen Metzger Aron Baum in Zwist gerathen war, eine antisemitische Broschüre Memmingers über den sogenannten „Würzburger Fleischbesudelungsprozeß." Dies veranlagte ihn, an verschiedenen Orten zu erzählen, er habe im Jahre 1896 gesehen, daß Baum in seinem Schlachthofc ein geschlachtetes Thier verunreinigt habe. Da infolge dieser Verdächtigung Baum viele Kunden verlor, stellte er den Scbmitt zur Rede; es kam zu gegenseitigen Schimpfereien, und nun lief Schmitt zur Gendarmerie, um seine angeblichen Wahrnehmungen anzugeben. Zwei Bekannte beider Parteien erschienen darauf bei Schmitt und machten ihm Vorhalt. Jetzt erklärte dieser, er habe seine Angaben nur aus Zorn gegen Baum erhoben und unterschrieb einen Widerruf, der veröffentlicht wurde. Da aber Schmitt seine Angaben im Wirthshause wiederholte, erhob Baum Klage. Vor der Strafkammer erzählte Schmitt, er habe im April 1896 über die Pforte des Schlachthauses hinweg gesehen, wie Baum ein geschlachtetes Thier, das durch zwei Hölzer gehalten am Boden lag, verunreinigt habe. Da Baum dagegen beschwor, in seinem Schlachthaus nie uriniert zu haben und auch keine Hölzer beim Schlachten verwendet zu haben, wurde Schmitt wegen falscher An« schuldigung zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. Außerdem ist noch eine Zivilklage auf 2000 Mark Ersah wegen Geschäftsschädigung anhängig. Nun veranlaßte Schmitt die Einleitung der Meineidsuntersuchung gegen Baum. Auffällig ist dabei, daß Schmitt, obwohl er jene Wahrnehmungen 1896 im Schlachthause Baums gesehen haben will, nach wie vor bis zum Jahre 1901 sein Fleisch von Baum bezogen hat. In der am 1. und 2. d. Mts. abgehaltenen Schwurgerichtsverhandlung versicherte Baum, der Vergleich oder Widerruf im vorigen Jahre sei ihm in der Trunkenheit abgepreßt worden. Vergeblich bemühte sich die Vertheidigung die Widersprüche in den Aussagen des Zeugen aufzuklären. Der Vorsitzende machte ihr dsn Vorwurf, sie wolle den

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