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Im deutschen Reich · 1902-09-01 · Heft 9 (September 1902) · p. 516

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 9 (September 1902)
Article
Breslau
Date
1902-09-01
Page
516 (sequence 2)
Language
German
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516 Im deutschen Reich darunter 20 Geistliche, verhaftet wurden. Das Vermögen des katholischen Klosters habe der Gouverneur mit Beschlag belegt, um die bestohlenen Kaufteute für ihre Verluste schadlos zu halten. Man mache die katholische Geistlichkeit für die Ausschreitungen mit verantwortlich, obgleich die Priester des Klosters sich Mühe gegeben hätten, den Aufruhr zu dämpfen. ~ Colberg, 1. September. Auch hier hat eine Versammlung von Kaufleuten aller Branchen beschloffen, junge Leute, welche dem deutsch-nationalen Handlungsgehilfen - Verband angehören, nicht zu engagieren und die bereits bei ihnen thätigen Mitglieder jenes Vereins unter Androhung der Kündigung am 1. Oktober zum Austritt aus demselben zu veranlassen. Die oft bestrittenen Beziehungen des Verbandes zu der antisemitischen Partei haben u. a. auch durch die Ankündigung, daß der Berliner Gesangverein des deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verbandes bei dem Sedanfeft des „Deutschen Antisemitenbundes Mitwirken werde, eine abermalige Bestätigung gefunden. (Siehe auch unter Umschau.) © Tilsit, 12. September. Im 64. Lebensjahre ist hier am lO.d.M. der Kaufmann Marcus Wasbutzki verstorben, welcher der Sache des Central-Vereins ein reges Interesse widmete und dieselbe als Vertrauensmann des Vereins in dankenewerther Weise zu fördern suchte. Köln, 11. September. Die katholische „Köln. Volks-Zeitung" bespricht in ihrer heutigen Nummer die Thatsache, daß das badische Ministerium den Rrcurs gegen die von dem Universitäts-Senat zu Heidelberg verfügte dauernde Aufhebung der jüdischen Verbindung Badenia abgewiesen hat. Das Blatt citiert Zunächst Nachstehende Aeußerung der „Frankfurter Ztg.:" „Schon vor einem Jahr war die Corporation für ein Semester suspendiert worden, weil ihre Mitglieder gröbliche antisemitische Beleidigungen thätlich erwidert hatten. Die damalige Disciplinierung erfolgte auf Grund einer von mehreren Corporationen ausgehenden Denunciation. In der Gegenschrift der Badenia waren die antisemitischen Corporationen auf's Schwerste belastet. Einzig auf das sich völlig widersprechende Actenmaterial hin, ohne jedes Verhör der Betheiligten oder Zeugen, erfolgte die Entscheidung zu Ungunsten der Badenia; die gegnerischen Corporationen blieben straflos. Das eigen!liche Motiv ist ziemlich offenherzig zugestanden worden: Als kurz vor der Suspension zwei Badenen bei dem Unioersitätsrichter über antisemitische Beleidigungen Beschwerde erhoben, erklärte dieser unter Hinweis auf eine Bestimmung, wonach eine Verbindung suspendiert werden kann, wenn durch ihr Bestehen die academische Dieciplin gefährdet, wird: Seines

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