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Im deutschen Reich · 1902-08-01 · Heft 8 (August 1902) · p. 470

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 8 (August 1902)
Article
F. L., Leipzig
Date
1902-08-01
Page
470 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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470 Im deutschen Reich Blutmordes gehört, würde nichts näher liegen als auch den Rittmeister von Krosigk für ein Opfer des jüdischen Blutmordes zu erklären. Dem thörichten Machwerke fehlt eigentlich nur noch diese kühne Schluhfelgernng. L. C. Leipzig. Auch von anderer Seite waren wir darauf aufmerksam gemacht worden, daß in dem Fachblatt des „Zentralverbandes deutscher Kaufleute und Gewerbetreibender", zuweilen Dinge veröffentlicht wurden, welche geeignet schienen, die deutschen Kaufleute jüdischen Glaubens zu verletzen. Insbesondere wurde in dieser Beziehung auf eine dem „Dorfbarbier" entnommene Geschichte von Jürgensen hingewicsen, welche in der Nr. 5 dieses Jahrgangs der „Mittheilungeu" des Zentral-Verbandes abgedruckt war. Da es unter den 20 000 Mitgliedern des Verbandes viele jüdische Kaufleute giebt, die auch unsere Mitglieder sind, haben wir uns veranlaßt gefühlt, den Ehren-Präsidenten des „Zentral-Verbandes deutscher Kaufieute" und Herausgeber der „Mittheilungen", Herrn großherzoglichen Ratb, Senator Schulze in Gifhorn, um Aufklärung zu bitten. Derselbe ertheilte uns freundlichst die Zusicherung, daß er es bedauere, wenn die Aufnahme des Jürgensen'schen Artikels, mit der nur eine Geißelung des Ausverkaufsunwesens bezweckt worden sei, irgendwie verletzt habe. Herr Senator Schulz, dem wir für seinen Bescheid aufrichtigen Dan? schulden, schreibt wörtlich: „Ich bin nichts weniger als antisemitisch und habe dies in meiner langjährigen, journalistischen -Praxis treu bewiesen. Ich bitte den Herren, welche sich verletzt fühlen, die Versicherung auszusprechen, daß mir bei der Aufnähme jede intolerante Absicht fern lag und auch ferner fern liegen wird." L. E., Chemnitz. Auf unsere Veranlassung hat eine Anzahl von Blättern die durch die antisemitische Presse unter der Ueberschrift „Das liebe Geschäft" mehrfach verbreitete irrthümliche Behauptung berichtigt, daß ein jüdischer Waarenhausbesitzer in einem Vororte Cölns am diesjährigen Fronleichnamsfeste „eigenhändig auf der Straße einen Altar drapiert, mit feinem zum Theile jüdischen Personale am Eingang seines Ladens' den Vorüberzug der Prozession erwartet und beim Herannahcn der Prozession mit der übrigen Gesellschaft in die Knie gesunken sei". Der jüdische Besitzer des betreffenden Waarenhauses hat vielmehr nur seinen katholischen Hausgenossen den Stoff zum Drapieren des von diesen errichteten Altars geliehen, ist selbst beim Vorüberziehen der Prozession nicht in seinem Laden anwesend gewesen,

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