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Im deutschen Reich · 1902-08-01 · Heft 8 (August 1902) · p. 454

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 8 (August 1902)
Article
Frankfurt a. M.
Date
1902-08-01
Page
454 (sequence 2)
Language
German
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454 Mt oeuriüM ytctajr sorge in den Strafanstalten" und befürwortete, solche Schriften herauszu. geben, die man in Strafanstalten oder Krankenhäusern den Glaubensgenossen in die Hand geben könne. Der Redner beantragte die Wahl eines Ausschusses zur Förderung dieser Angelegenheit. Die Versammlung wählte in den Ausschuß eine Reihe von Rabbinern, die an Strafanstalten thätig waren oder noch sind. Es folgten einige Satzungsänderungen und dann die Wahlen. Nach Erledigung der Tagesordnung faßte der Vorsitzende vr. Horowitz die Ergebnisse der zweitägigen Berathungen in einem Schlußwort zusammen. Er erinnerte daran, daß schon 1603 eine Rabbinerversammlung zu Frankfurt sich mit ähnlichen Fragen beschäftigte. Drei verschiedene Richtungen seien im Rabbinerverband vertreten, aber alle drei seien einige wenn es gelte, den „Stein vom Brunnen zu wälzen, damit dieser Israel Wasser spende." Wie die „Franks. Neuest. Nachr." berichten, klagte hier kürzlich ein junger italienischer Kaufmann aufAussteüung eineo der Wahrheit entsprechenden Zeugnisses, sowie auf sein Salär vom Tage des Austritts bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Der Kläger hatte ein Zeugnis nur überfeine mit gut bezeichneten Leistungen erhalten, während ihm über seine Führung keins ausgestellt wurde. Die Beweisaufnahme fiel zu Gunsten des jungen Menschen aus, wobei zu Tage kam, daß er Israelit sei. Der Beklagte behauptete, er sei belogen worden — dieser Ausdruck wurde ihm verwiesen — er habe den Commis als „Christ" engagiert. Der Vorsitzende fragte: „Waren Sie mit dessen Leistungen zufrieden?" Antwort: ,Ja!" „Und mit seiner Führung?" „Er hat mir verheimlicht, daß er Jude sei"! „Die Religion," sagte darauf das Gericht, „hat mit der ganzen Sache nichts zu thun. Sie haben die Leistungen für gut befunden. Niemand ist ohne spezielles Befragen verpflichtet, seine Religion anzugeben." Der Gerichtshof brachte einen Vergleich zu Stande, nach welchem der Kläger ein neues Zeugnis erhält, worin nach den guten Leistungen die Worte angeführt werden „ebenso mit der Führung". Der Kläger erhält 200 Mark. Der Beklagte trägt die Kosten, die außergerichtlichen werden verglichen. Hamburg, 2. August. Ein vielfach verdientes, treues Centralvereins-Mitglied, Professor Dr. Albert Fels, ist am 25. Juni d. I., fern von hier, bei seinen Angehörigen in Naugard, längeren Leiden erlegen. In den „Hamburger Nachrichten" würdigte Professor Dr. G. Wendt die Leistungen und das Wesen des dahingeschiedenen hochbegabten Pädagogen in einem eingehenden warmempfundenen Nachrufe und fügte hinzu: „Der Verein für die Unterstützung unbemittelter

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