Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 8 (August 1902)
- Article
- Gnesen
- Date
- 1902-08-01
- Page
- 451 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 451 Schöffengericht eine Verhandlung statt, die durch folgenden Thatbestand veranlaßt war: Der Ansiedler Jacob van de Loo zu Rzepnowo hatte von der Genossenschaft der Libauer Raiffeisen-Vereinigung, welche Schindler verwaltet, ein Darlehen entnommen und auf dieses später 300 Mk. bezahlt, die von dem Angeklagten weder au den Rendanten Röhl noch an die Genoffenschaft abgeführt worden waren. Dies bezeichnete Schindler in der Verhandlung als bei den Genoffenschastskafsen usancemäßig; übrigens habe er das Geld für ein Geschäft im Interesse und Aufträge der Genossenschaft zum Ankäufe von Düngemitteln u. s. w. bei dem Pudewitzer Kaufhause verbraucht. Auf Vorhalten des Versitzenden, daß er (Schindler) das Geschäft vielleicht für Genossen der Libauer „Molkereigenossenschaft" oder gar für sein eigenes Geschäft in Libau ausgeführt habe, entgegnete Schindler, sein Geschäft und die Molkerei- und die Raiffeisen-Genossenschaft — das sei alles eins. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft betonte, daß nach seiner Ueberzeugung der Angeklagte das von van de Loo gezahlte Geld sich rechtswidrig angeeignct habe; er beantrage deßhalb drei Monate Gesänaniß oder Vertagung und Ladung eines Vertreters der Pudewitzer Kaufhau^- genoffenschaft. Rach V^stündiger Berathung verkündete der Vorsitzende das Urtherl, wonach der Angeklagte für schuldig erachtet sei, das als Rückgabe auf ein Darlehen erhaltene Geld an den Kassenführer nicht abgeführt, vielmehr für eine Schuld verwendet zu haben, die er für einen Auftrag der Genossen bei der Pudewitzer Kaufhausgenessenschaft hatte. Wenn dem Angeklagten auch die nöthige Erkenntniß für eine strafbare Handlung nicht gekommen sei, liege dock eine „grobe Unzuverlässigkeit" vor. Das Gericht habe deßhalb auf 10 Mark Geldstrafe oder zwei Tage Gefängnis; und Tragung sämmtlicher Kosten des Verfahrens erkannt. > Kom'tz, 1. August. Der „Ostd. Tageszeitung" wird aus Marienburg berichtet: „Große Aufregung herrschte hier, als kürzlich sich das Gerücht verbreitete, man habe außerhalb des Stadtbezirks zwei Kinderleichen mit durchschnittenem Halse gefunden! ZurBeruhigung theilte aber bald die konservative „Elb. Ztg." — die nicht so schnell, wie gewisse andere konservative Kolleginnen, blöden Gerüchten Glauben schenkt mit, daß das Gerücht unbegründet sei. Die „Elb. Ztg." bemerkte dabei noch: „Man ging sogar so weit, den angeblichen Mord wieder den Juden auszuhalsen!" Wie die „Ostd. Tageszeitung" ferner berichtet, ist der aus den Konitzer Prozessen bekannt gewordene Arbeiter Bernhard Masloff am 8. v. M. von dem hiesigen Schöffengericht wegen