Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1902)
- Article
- Verschämte Antisemiten
- Date
- 1902-06-01
- Page
- 320 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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deutschen Reich. »20 Hamburg, 11. April 1902. Herrn W. Wolff-Lübben N/L. Unseren kostenlosen Rechtsschutz nimmt heute unser Mitglied Fritz Frädrich in Anspruch. Derselbe sendet uns das ihm von Ihnen gewordene Zeugnis ein, in welchem Sie u. a. schreiben: F., welcher dem deutsch-nationalen Handlungs-Gehilfen- Verband, Hamburg, angehört. Mit Recht kann F. verlangen, daß diese Worte gestrichen werden, so daß das zu beanspruchende Zeugnis einfach lauten würde: Auf Verlangen wird bestätigt, daß Herr Fritz Frädrich aus Pyritz vom 1. September 1901 bis zum 1. April 1902 bei mir thätig war. Nach keiner Richtung ist Nachtheiliges zu sagen und wünsche demselben gutes Fortkommen. Wir ersuchen Sie nun höflichft, uns gefl. umgehend ein dementsprechend abgeändertes Zeugniß zu übersenden, andernfalls wir genöthigt wären, Berichtigungsklage anzuftrcngen. Hochachtend gez. Die Verwaltung für Rechtsschutz-Angelegenheiten. Wilke. Deutschnationaler Handlungsgehilfen-Verband (Juristische Person) Hamburg. 58127. L. 12/4. 1902. Nr. 58127. P. P. In Folge Ihrer gestrigen Aufforderung ersuche höflichst um gefl. Zusendung des qu. Zeugnisses und werde ich alsdann Ihrem Wunsch entsprechen. gez. Wilhelm Wolff. v. N. II. G. Y. Hamburg 58127 Herrn W. Wolff—Lübben N./L. In Sachen des Handlungsgehilfen Frädrich empfingen wir Ihre gefl. Postkarte vom 12. d. M. und theilen Ihnen darauf Folgendes mit. Wir werden Ihnen das fragl. Zeugnis nicht eher zurücksenden, bis Sie ein anderes an uns oder an H. Frädrich gesandt haben. Ihr Verhalten ist ein schuldhaftes. Sie allein tragen die Schuld an dem Zwischenfalle, infolgedessen sind Sie auch verpflichtet, erst ein anderes Zeugnis zu schicken. An und für