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Im deutschen Reich · 1902-05-01 · Heft 5 (Mai 1902) · p. 292

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 5 (Mai 1902)
Article
Konitz
Date
1902-05-01
Page
292 (sequence 2)
Language
German
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292 Hm deutschen Reich. Nachdem er bald darauf im Krankenhause gestorben war, wurde Ruß wegen Körperverletzung mit LödtLichem Ausgange verhaftet, nach einiger Zeit wieder aus dem Gefängniß entlassen, weil die Obduktion ergeben hatte, daß Brzoska nicht an den Folgen der Verwundung, sondern an denen eines inneren Leidens gestorben war. Die Antisemitcnpreffe bestreitet die mehrfach verbreitete Ansicht, daß Ruß der Hauptbelastungszeuge im Prozeß Lewy gewesen sei. Seine Aussage sei für den Vertreter der Anklage ohne sonderliches Gewicht gewesen, weil sie im Widerspruch zu Aussagen von Pensionsgenoffen Winters stand, von dem Zeugen später stark eingeschränkt wurde, und der Bürgermeister von Könitz über den Charakter von Ruß, der vielfache Vorstrafen wegen Trunkenheit und Vergehen im Amt, wegen Brutalität gegen Hilflose u. s. w. erlitten hatte, sich sehr ungünstig zu äußern hatte. Trotzdem hat man Nuß nach solchen Vorstrafen das Amt eines Nachtwächters noch länger anvertraut und ihn als Zeugen im Prozeß Lewy auftrcten lassen. — Daß fcic Petinonslommission des Reichstages eine von hier aus gewissen Kreisen hervorgegangene Petition, die den Reichskanzler auffordcrte, Klärung über den Konihcr Mord zu schaffen, für ungeeignet zur Erörterung im Plenum erklärte, war selbstverständlich. Die hiesigen Petenten haben mit dem Gesuch den Konitzer Behörden gegenüber ein beleidigendes Mißtrauen bekundet, zu dem nach Ansicht der Kommission kern Grund vorlag. — Als der Einbrecher in die Synagoge von Könitz ist der Baldenburger Posträuber Akrubat aus Labiau ermittelt worden. © Vütow r. P., 3. Mai. Die hier beschlossene Schächteinschränkung, welche von dem Regierungspräsidenten genehmigt wurde, enthält die Bestimmung, daß hier nur noch an-zwei Tagen der Woche von jedermann nur je ein Stück Vieh geschächtet werden darf, die Abgaben an die Synagogenkasse aber Wegfällen sollen. co Cölu a. Rh., 6. Mai. Unter der Ueberschrift „Ein nasfauisch es Toleranz st ü ckch en" schreibt die „Köln. Volksztg.": „Unter den Zuschriften, die nach vr. Liebers Tode an Lessen Wittw' gerichtet worden sind, erregten auch solche aus jüdischen Kreisen Aufmerksamkeit. Dankbar wurde darin anerkannt, daß der Verstorbene als Abgeordneter so entschieden für die Gleichberechtigung der Juden eingetreten sei. Demgegenüber nimmt sich nun die folgende, völlig verbürgte Geschichte merkwürdig aus. In dem schönen Luftkurort Königstein im Taunus hat die Baronin v. Rothschild aus Frankfurt ein ihr gehöriges Haus zur Einrichtung einer Lesehalle für die kranken Kurgäste unentgeltlich zur Verfügung gestellt, was ja ganz anerkennenswerth ist. Habei hat sie aber ausdrücklich zur Be-

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