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Im deutschen Reich · 1902-05-01 · Heft 5 (Mai 1902) · p. 291

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 5 (Mai 1902)
Article
Posen [Nachricht]
Date
1902-05-01
Page
291 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Korrespondenzen. 291 Kreisen schmerzliche Teilnahme. Der am 29. April in der Wohnung des Verstorbenen, Kanonenplatz 10, abgehaltenen Trauerfeier wohnte, als Vertreter des von Posen abwesenden Oberpräsidenten, der Oberpräsidialrath Thon bei; ferner waren anwesend Regierungspräsident Krahmer, Oberbürgermeister Witting, Oberlandesgerichtsprästdent Dr. v. GrycZewski, Stadtverordnetenvorsteher Justizrath Dr. Lewinski, Handelskammerpräsident Herz u. A. Ueber den Verlauf der Feier berichten die „Posener Neuesten Nachrichten": „Nach einem Psalmcngesang des Kantors der Brüdergemeinde hielt Rabbiner Dr. Bloch eine Ansprache, in der er den Entschlafenen als Bürger und Mensch feierte. In die Trauer um den Verlust mische sich als schmerzlinderndes Moment die Erkenntniß, daß dem Verstorbenen auf seinem Lebenswege ein reichliches Maß von Sonnenschein zu Theil geworden sei. Er habe jenem Kreise auserlesener Männer angotü'ct, die sich zusammengeschlossen hätten, um ihr Bestes für das Wohl der Allgemeinheit einzusetzen; nun sei er. fast als letzter jener Gruppe, beimgegangen, der jüngeren Generation sei er auch in religiöser Hinsicht ein nachahmenswerthes Vorbild gewesen. Nach der Ansprache des Geistlichen widmete Oberbürgermeister Witting im Flamen der Stadtverwaltung dem Verstorbenen einen tiefempfundenen Nachruf. Nachdem noch der stellvertretende Vorsitzende der Anwaltskammer, Justizrath Schulze- Ostrowo, gesprochen, schloß die Feier. Dann setzte sich kurz vor 4 Uhr der Lcichenzug nach dem Friedhofe in der Glogauerstraße in Bewegung; Hunderte angesehener Bürger folgten dem Sarge, dem große Palmenarrangements vorausgetragen wurden." * Könitz, 6. Mai. Die .Ostd. Tgsztg." berichtet: „Wegen öffentlicher thäNicher Beleidigung des Rabbiners Dr. Mar Weyl in Konih verurtheilte das Schöffengericht in Könitz am 2. Mai den aus Sternau gebürtigen Drcchslergesellen Johann Look, zur Zeit in Hörde in Westfalen wohnhaft, zu einer Geldstrafe von 75 Mark ev. 25 Tagen Gefängniß. Gleichzeitig wnrde dem Beleidigten die Publikalions-Befugniß zugesprcchen. Der Amtsanwalt hatte einen Monat Gefängniß in Antrag gebracht. Look, ein wegen Ausruhrs mit fünf Jahren Zuchthaus vorbestrafter, aus dem Heere ausgestoßener Mensch (!) hatte am 8. Dezember v. I. gegen Mitternacht den Rabbiner angefallen.-' — Ob es bei diesem auffallend milden Urtheil bleiben wird? Dieselbe milde Beurtheilung erfuhr der Nachtwächter Nuß in Könitz, der seiner Zeit als Belastungszeuge im Prozesse gegen Moritz Lewy auftrat. Nach einem Streit mit dem früheren Schuhmacher Brzoska versetzte Ruß demselben mit der Art einen Hieb auf den Kopf, wonach Brzoska stöhnend zusammenbrach.

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