Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 4 (April 1902)
- Article
- E. M. Magdeburg
- Date
- 1902-04-01
- Page
- 254 (sequence 2)
- Language
- German
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254 Im deutschen Reichverlegt werden solle, entspricht dies nur der von altersher bestehenden Anordnung, bei Festsetzung der Märkte auf hohe jüdische Feste Rücksicht zu nehmen. Dies geschieht auch überall, wo die Behörden rechtzeitig auf die Daten der jüdischen Feste aufmerksam gemacht werden. N. N., Glogau. Für die Uebersendung der „Sensationellen Neuheit" freundlichen Dank. Diese Publikationen unterliegen unserer fortdauernden Controle. S. C. SLolp. Der ..Bütower Anzeiger", ein Antisemitenblatt erster Güte, widmete am 20. März einem jüdischen Handelsmanue, der in Bütow im achtzigsten Lebensjahre verstorben war. einen freundlichen Nachruf, in welchem dem „alten sogenannten Doktor" nachgerühmt wurde: „Manchen Gaul hat er geheilt, manchen guten Rath gegeben!" Danach scheint fast in Bütow der Rassenhaß dort zu schwinden, wo er nicht vom Neid geschürt wird. D. S. Posen. Die Mittheilung der Antisemitenpresse aus Wöllstein, daß der jüdische Handelsmann Mar Sabor wegen Sittlichkeitsverbrechen in II Fällen zu einer Gefängnisstrafe von -l Jahren verurtheilt wurde, ist zutreffend. Warum der antisemitische Wollsteiner Korrespondent der „Staatsbürger Ztg." nicht auch Unthaten der aus den ihm näher stehenden Kreisen an das Licht der Oeffentlichkeit zieht? Möchte doch die Staatsbürgerin z. B. bei dem bekanntesten Wollsteiner Antisemitenführer anfragen, aus welchen Gründen sein Schwager flüchtig geworden ist. Drei ähnliche Unthatcn, allein aus der Wollsteiner Gegend, von Christen begangen, sind in letzter Zeit bekannt worden — selbstverständlich nicht durch die Autisemitenpresse! G. (5. Dortmund. Die Thatsache. daß Rechtsanwalt Kohn in Dortmund Christ und Arier ist. kann der „Staatsbürger Ztg." nicht unbekannt sein, da dies unzählige Male festgestellt worden ist. Daß dieser Herr die Annahme des Titels „Justizrath" abgelehnt hat, veranlaßt das Antisemitenblatt zu der widersinnigen Bemerkung: „Im klebrigen ist der Rechtsanwalt Kohn unter feinen Glaubensgenossen cm weißer Nabe. Gerade die jüdischen Rechtsanwälte und Aerzte sind ganz besonders begierig nach dem Titel, dessen Nützlichkeit sie auch am ausgiebigsten zu sructisicieren verstehen." — Darauf, der „Staatsbürger Zeitung" etwas rechtzumachen, verzichten die Juden selbstverständlich; übrigens sah sie sich gezwungen, nachstehende Berichtigung aufzunehmeu: „Herr Rechtsanwalt Friedrich Kohn in Dortmund ersucht uns auf Grund des § 11 deö Reichspreßgesetzes um Aufnahme folgender Berichtigung: „Es ist unwahr., daß ich durch