Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 4 (April 1902)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1902-04-01
- Page
- 250 (sequence 2)
- Language
- German
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250 Im deutschen Reich. Wort, der in fesselnder Weise über „Jüdische Staatsmänner,, sprach. Langanhaltender Beifall belohnte den Vortrag, über welchen wir im Maiheft ausführlicher zu berichten hoffen. Diese Kundgebungen wiederholten sich, als der Vorsitzende dem Redner dankbare Anerkennung zollte und die Versammlung veranlahte, ihr Einverständnis) durch Erheben von den Sitzen zu bekunden. Nach kurzer Pause bot dann Herr Rechtsanwalt Dr. Horwitz in längerer, mehrfach durch Beifall unterbrochener Rede eine Reihe von geschäftlichen Mittheilungen, in welchen u. a. die klägliche Abbitte des Erfinders eines Ritnalmordversuchs in Strehlen, die mißglückte Bemühung der „Staatsbürger-Zeitung", das Ertrinken eines armen Knaben in der Weser zu einem Ritualmord-Märchen in Hannöversch-Münden zu verwcrthen, ferner der gehässige „Offene Brief" des Hehbilderbogen-Textschreibers Mar Bcwer an den Dresdener Oberkonsistorialrath Dr. Dibelins, der die Ritualmord-Lüge als unchristlich bezeichnet hatte, eingehend besprochen wurden. Der Redner gab dann der Hoffnung Ausdruck, daß dem Landrath von Pleß, welcher den -moralischen Muth besessen, den „Offenen Brief" des Rabbiners Dr. Münz in Gleiwitz allen Kreiseingesessenen im Amtsblatte zu empfehlen, das Bewußtsein einer guten That über alle ihm daraus erwachsenen Aergcrnisse hinweghelfen, daß aber die öffentliche Meinung sich nicht durch die Erwiderung Liebermanns von Sonnenberg auf den Münz'schen Brief darüber täuschen lassen werde, daß dieser Brief an die richtige Adresse gelangt sei. Liebermann habe wohl aus Furcht vor dem tz 166 des Strafgesetzbuchs das Wörtchen „Ritualmord" stets in „Blutmord" umgewandelt, aber daran immer Bemerkungen geknüpft, die mindestens den Zweck hatten, seinen Anhängern den Glauben an das Vorkommen von Ritualmorden einzuimpfen, diesen Wahnglauben aberfür seine politischen Zwecke möglichst anszunutzen. In der Neberzeugung, daß dem Kriegsminister v. Goßler die Absicht ferngelegen habe, der antisemitischen Fabel von der Sonderstellung der Juden in den Ostmarken Vorschub zu leisten und die bewährte deutsche Treue der sechs jüdischen Stadtverordneten in Wreschen anzuzweifeln, habe der Centralverein an den Minister die Bitte gerichtet, seine mißverständliche Aeußerung im Parlamente richtigzustellen. (Bravo!) Der hessische Justizminister Dr. Dittmar, den eine Aeußerung „Hessen werde um seinen judenreinen Richterstand beneidet" in den Ruf eines Antisemiten gebracht hatte, habe im hessischen Landtage neuerdings nicht nur den Amtsrichter in Schutz genommen, der den Juden in Bezug auf Eidesleistungen ein Ehrenzeugniß ausstellte, sondern auch die Staatsanwaltschaften angewiesen, die gegen antisemitische Quertreibereien mitallen gesetzlichen