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Im deutschen Reich · 1902-04-01 · Heft 4 (April 1902) · p. 246

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 4 (April 1902)
Article
Zittau i. S.
Date
1902-04-01
Page
246 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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246 Im deutschen Reich. Privatklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer desselben Unternehmens, Oswald Knauthe, jetzt in Danzig aufhältlich, wegen Beleidigung erhoben. Die Anklage legt Knauthe zur Last, in vom 25. Oktober und 3. November 1900 datierten Briefen den Privatkläger dadurch beleidigt zu haben, daß er behauptete, der Aufsichtsrath der „Deutschen Wacht" bestände aus lauter Betrügern und Lehleitner habe ihn, den Angeklagten, aus seiner Stellung verdrängt. Ferner hieß es in dem an die Gesellschaft gerichteten Briefe weiter, Beklagter hege zu dem Vorsitzenden des Aufsichtsrathes das Mißtrauen, daß dieser Gelder unterschlage. Knauthe, der damals auch Aktionär der genannten Gesellschaft war, hatte gegen den Privatkläger gleichfalls wegen Beleidigung die Widerklage erhoben, weil er von diesem auch der Unterschlagung bezichtigt sein sollte. Die Widerklage wurde jedoch heute zurückgezogen, da Lehlcithner vor Gericht erklärte, diese Anschuldigung habe sich nicht auf Knauthe, sondern auf dessen Vorgänger, einen gewissen Dreenhaus, bezogen. Gegen letzteren strafrechtlich vorzugehen, habe aber die „Deutsche Wacht" unterlassen, weil Dreenhaus im Besitze eines Briefes sei, der den als Zeugen vornommenen Chefredakteur und Vorsitzenden der antisemitischen Partei Oswald Zimmermann schwer kompromittire. ' Zimmermann sott angeblich früher mit der Frau eines Parteigenossen intime Beziehungen unterhalten haben. Nach kurzer Verhandlung beantragte der Vertheidiger des Privatklägers mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigungen eine empfindliche Freiheitsstrafe, während der gegnerische Anwalt für Freisprechung plaidierte, da, insoweit der Wahrheitsbeweis nicht erbracht sei, seinem Klienten der Schutz des § 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) zuzubilligen sei. Das Urtheil lautete auf drei Monate Gefängniß. In der Urtheilsbegründung hieß es, Beklagter habe kerne Veranlaffung zu den Beleidigungen gehabt, auch den Nachweis für seine außerordentlich schweren Beschuldigungen nicht erbringen können. Wie verlautet, wird Knauthe gegen das Urtheil Berufung einlegen. E> L. München, 1. April. Eine ultramontan -antisemitische Rotte hat am 10. v. M. eine liberale Versammlung, in der Graf Hoensbroech über den „Toleranzantrag des Zentrums" sprechen wollte, gesprengt. Durch fortgesetzte Zwischenrufe, durch Johlen und Pfeifen, durch Werfen mit faulen Eiern, wußten die Radaumacher den Redner am Sprechen zu verhindern. Auf Verlangen des überwachenden Beamten mußte die Versammlung geschlossen n e den, und dann kam es zu einemwüsten Handgemenge, in dem zahlreiche Personen durch Würfe mit Bierkrügen und. Stockschläge

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