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Im deutschen Reich · 1902-03-01 · Heft 3 (März 1902) · p. 184

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 3 (März 1902)
Article
O. L. Berlin
Date
1902-03-01
Page
184 (sequence 2)
Language
German
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184 Im deutschen Reich. alsdann, schärfer verurtheilt zu werden als ein Rassenjude." Das ist die bekannte Rückzugsart der Antisemiten — studentisch wurde man sie als ,,kneifen" bezeichnen.) S. B. Berlin. Wir haben an die beiden von Ihnen als „Antisemitische Hauswirthe" bezeichneten Herren geschrieben und von einem derselben die schriftliche Zusicherung erhalten, daß Ihre Annahme unzutreffend fei. Nach seinen Erfahrungen mit jüdischen Miethern habe er keine Veranlassung, dieselben andern Wohnungs-Reflektanten gegenüber zurückzusetzen. Da von dem andern Hauswirth, Herrn L. Haase, uns keine ähnliche Zusicherung ertheilt wurde, scheint derselbe iu seinen Grundstücken, Jmmanuelkirchstraße 39, Prenzlauer- Allee 29 und Am Friedrichshain 21 nur Wohnungen für arische Miether zu haben. Wir theilen dies unfern Glaubensgenossen mit, damit sie sich unnütze Wege ersparen und Herrn L. Haase nicht belästigen, der nach Vcrmicthung aller seiner Wohnungen an Antisemiten striktester Observanz schon merken wird, „w o der Haase im Pfeffer liegt!" K. C. Berlin. Gewiß ist es entschieden zu mißbilligen, wenn jüdische Geschäftsleute Reklame-Karten oder Bücher verbreiten, durch welche das religiöse Gefühl von Christen verletzt wird. In den wenigen Fällen, in welchen dies bisher bedauerlicher Weise geschehen ist, hatten es aber die betreffenden jüdischen Geschäftsleute nur aus Unachtsamkeit übersehen, unter den ihnen von einer christlichen Firma gelieferten Büchern, einzelne lz. B. die illustrierte Schrift „Die Christrose") als für ihre Reklame ungeeignet sofort zurückzuweisen. Mögen die Unannehmlichkeiten, die ihnen aus dieser Unachtsamkeit erwachsen sind, ihnen und anderen zur Warnung dienen! N. N. Poststempel Guben. Auf anonyme Einsendungen reagieren wir grundsätzlich auch dann nicht, wenn der Inhalt des eingesandten Manuscriptes unfern Bestrebungen entspricht. Auf Wunsch erfolgt die Veröffentlichung ohne Nennung des Verfassers, der Redaktion aber muß der Name deffelben stets bekannt sein. A. Z. Breslau. Auch die „Staatsbürger-Ztg." hat als „besondere Drahtmeldung" ihren Lesern mitgetheilt, daß am 21. Februar das Gleiwitzer Schwurgericht den 29 jährigen, seit zwei Jahren verheirateten Lehrer Stein in Zabrze wegen zahlreicher Sittlichkeitsverbrechen, die er seit 1894 begangen, zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilte. Das Gericht fand den Angeklagten in 6 Fällen der Nothzucht und in 9 Fällen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit

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