Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 3 (März 1902)
- Article
- Würzburg
- Date
- 1902-03-01
- Page
- 175 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 175 einziger jüdischer Metzger von Zeit zu Zeit durch die Schußmaske schwere Butten tobten laßt, bereit Fleisch schon vorher an nichtjüdische Wurstler verkauft ist. Wenn die in dem Jahresbericht des Thierschutzvereins angeführten Zahlen richtig sind, beweisen dieselben geradezu, daß die christlichen Metzger triftige Gründe haben muffen, so häufig von der Schußmaske keinen Gebrauch zu machen. Im letztverfloffenen Jahre ist es im hiesigen Schlachthofe zu verschiedenen Malen vorgekommen, daß namentlich bei Bullen die Schußmaske dreimal angewendet werden mußte, bis die betreffenden Thiere stürzten; auch dann noch mußten die Metzgerburschen mit einem Hammer dem Thiere Schläge auf den Schädel versetzen, um die völlige Tödtung herbeizuführen. < Darmstadt, l. März. Als vor Kurzem hier die hessischen Metzger-Innungen tagten, kam auch die Schächtfrage zur Erörterung. Die Obermeister Falk-Mainz und Lauf-Darmstadt traten unter Bezugnahme auf ihre früher auf dem Deutscbcn Fleischer-Nerbandstage abgegebenen Erklärungen mit Entschiedenheit für die Schachtmethode ein. Hierauf beschloß die hiesige Versammlung einstimmig, daß 1. solange die Israeliten das Schächten als Zu ihrem Kultus gehörig betrachten, 2. es nicht nachgewiesen sei, daß andere Tödtungsartm weniger schmerzhaft seien, und 3. nicht erwiesen sei, daß geschächtetes Fleisch sich weniger gut konserviere als anderes, die Versammlung für ein Schächtverbot nicht zu haben fei. * Wien, 2. März. Das hiesige antisemitische „Deutsche Volksblatt" schreibt: „Wir bringen im nachstehenden die „Bericht:, guug", zu deren Aufnahme wir, entsprechend den Bestimmungen unsres Preßgesetzes, verpflichtet sind: „Mit Bezug auf den in der Nummer des „Deutschen Volksblatts" vom 16. Februar d. Js. enthaltenen Artikel: „Jonas Weil und die Oesterreichisch- Jsraelitische Union" ersuche ich auf Grund § 19 des Preßgesetzes im Vollmachtsnamen des Vorstandes der Oesterreichisch - Israelitischen Union um Ausnahme nachstehender Berichtigung in gesetzlicher Form und Frist: „Es ist unwahr, daß die in dem Cirkular vom Mai 1S99 erwähnte Korporation die Alliance isra41ite universelle gewesen ist. Es ist unwahr, daß der Verein Oesterreichisch - Israelitische Union für den „geständigen jüdischen Doppelmörder Hülsner" Vertheidiger bestellte. Wahr ist vielmehr, daß die Oesterreichisch - Israelirische Union einen Vertheidiger für jenen Leopold Hülsner bestellte, welcher der Theilnahme an einem angeblichen Ritualmord beschuldigt