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Im deutschen Reich · 1902-03-01 · Heft 3 (März 1902) · p. 173

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 3 (März 1902)
Article
Schneidemühl
Date
1902-03-01
Page
173 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 173 höchster Gefahr" zu halten. Ein näheres Eingehen auf diesen Vortrag können wir uns schon um deswillen ersparen, weil der Redner in seinen Ausführungen lediglich die Forderungen der Neformpartei in der krassesten Weise zum Ausdruck brachte." ❖ Vreelau i..Schl., 20. März. Der angebliche Ritualmordversuch in Strehlen i. Schl., über welche Angelegenheit wir seinerzeit berichteten, hat seinen Abschluß durch folgende „Abbitte" in der „Strehlener Zeitung" gefunden: „Hierdurch erkläre ich, daß ich die Anschuldigung, Herr Kantor Simson habe den fünfjährigen Sohn meines Bruders mit Zuckerzeug beschenkt und in das Synagogen - grundstück gelockt, wissentlich falsch gethan habe; ich bedaure dies und leiste hierdurch Herrn Kantor Simson öffentlich Abbitte. Als Sühne habe ich zwanzig Mark in die Armenkasse zu Strehlen gezahlt." Die Abbitte trägt die volle Namensunterschrift des antisemitischen Anschuldigers. Könitz, 1. März. Von der hiesigen Strafkammer wurde der früher hier stationierte Polizeikommissac Block wegen im Amte verübter Mißhandlungen in zwei Fällen zu 150 Mark Geldstrafe Lezw. 30 Tagen Gefängniß vcrurtheilt. Die betreffenden Handlungen soll Block im Juni des Jahres 1900 verübt haben, während auf dem hiesigen Markt eine große Menschenansammlung ftattfaud, die den von seinen Vorgesetzten als sehr pflichteifrig bezeichneten Beamten in heftige Gemüthserregung versetzte. □ Frankfurt a. Main, 13. März. Die „Frankfurter Ztg." berichtet: „Ein ungewöhnliches Schauspiel bot die hessische zweite Kammer am 11. d. M.: die Antisemiten richteten einen scharfen Angriff gegen — den Justizminister DitLmar. Sonst hat sich der Herr Justizminister in der Regel der Zustimmung dieser Herren zu „erfreuen", denen er namentlich in seiner bisherigen Haltung zur Frage der Anstellung jüdischer Richter ausnehmend gefallen hat. Und nun dieser Zwischenfall der sogar zu einigen Ordnungsrufen führte! Die „Deutsche Volkswacht" ist wegen „Judenbeleidigung" angeklagt worden und zwar „aus Gründen des öffentlichen Rechts" auf Grund des sogen. Schlippe'schen Erlaffes. Dieser am 20. Dezember 1890 vom Generalstaatsanwalt Schlippe herausgegebene Erlaß weift die Staatsbehörden an, die namentlich im Odenwald sich breitmachende antisemitische Demagogie im Auge zu behalten und, wenn durch sie der öffentliche Friede bedroht erscheine, von Amtswegen die Beleidigungsklage zu erheben. Das erschien dem Abg.

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