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Im deutschen Reich · 1902-01-01 · Heft 1 (Januar 1902) · p. 58

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 1 (Januar 1902)
Article
P. S., Frankfurt a. M.
Date
1902-01-01
Page
58 (sequence 1)
Language
German
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Im deutschen Reich. 58 P. S., Frankfurt a. M. „Wenn zwei dasselbe thun, so ist es nicht dasselbe." Der Herausgeber der „Kremser Zeitung", Josef Kehl, hatte sich im Juni 1900 vor dem Schwurgericht zu Krems zu verantworten, weil er in seinem Blatte den Pfarrer der evangelischen Kirchengemcinde zu Haida in Nordböhmen beschuldigt hatte, den Uebertritt zur protestantischen Kirche mit zehn Gulden zu honorieren. Damals leistete Kehl vor den Geschworenen Abbitte und wurde freigesprochen. Trotzdem brachte er in seinem Blatte vom 5. Oktober v. IS. einen Artikel, in welchem gesagt wurde: „Der Pastor von Haida verspricht den Arbeitern, wenn sie abfallen, einen neuen Anzug und neue Stiefel. Wie viele Arbeiter hätten schon an diesen Koder angebissen, hätten die braven Frauen sie nicht zurückgehalten." Pfarrer Hegemann erhob deshalb Anklage. Diese führt aus, in objektiver Hinsicht stehe fest, daß die inkriminierte Stelle den Borwurf einer unehrenhaften Handlung bilde. Dabei falle besonders ins Gewicht, das; dieser Vorwurf gegen die Diener einer vom Staate anerkannten ReligionSgenosscnschaft erhoben wurde. Der Angeklagte erklärtein der Voruntersuchung sich bereit, den Wahrheitsbeweis für seine Behauptung anzutreten. In der Verhandlung am 12. Dezember v. IS. selbst gab er aber an, den inkriminierten Artikel einem Provinzblatt entnemnren zu haben. Er habe den Artikel ohne beleidigende Absicht in die Druckerei gegeben. Der Vertheidiger, I)r. Kienböck, 'beantragte die Vertagung der Verhandlung. Der Gerichtshof lehnte aber diesen Antrag ab und verurtheilte den angeklagtcn Redakteur wegen Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge zu einer Geldstrafe im Betrage von 200 Kronen. — In dem Urtheile hat sich der Gerichtshof die Ausführungen des klägerischcn Anwalts Or. von Mühlenwerth zu eigen gemacht, daß „der Seelsorger das Recht habe, mit der Polemik oder mit Argumenten den Uebertritt zu fördern, aber gewiß nicht dadurch, daß er dem Abfallenden materielle Dort heile verschaffe".-Aber der Staat? Stellt er nicht dem Richter, dem Gelehrten materielle Vortheile in Aussicht, wenn sie sich zur Taufe entschließen? Wie lautet da der Spruch Alexanders: Ja Bauer, das ist ganz was Anderes! V. P. Leipzig. Die Wiener Antisemitenblätter protestieren heftig gegen die „Judenmusik" im Jubiläumetheater. Die „Deutsche Zeitung" schreibt: „Im Stadttheater wird es in der letzten Zeit Mode, Ouvertüren und Zwischenspiele jüdischer Komponisten auszuführen. Offenbach ist schon längst dort eingebürgert, nun soll auch eine Ouvertüre von Brüll gebräuchlich werden. Das geht denn

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