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Im deutschen Reich · 1901-12-01 · Heft 12 (Dezember 1901) · p. 699

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 12 (Dezember 1901)
Article
C. L. Gütersloh
Date
1901-12-01
Page
699 (sequence 2)
Language
German
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Briefkasten der Redaktion. 699 den Widerwillen gegen die „Quittungen jüdischer Händler" werden sicher auch noch andere buhen. C. ft. Hamburg. Das dortige antisemitische „Deutsche Blatt" wandte sich am 4. Dezember recht scharf gegen den „hoben und weisen Senat" und schrieb: „Immer wieder haben wir in letzter Zeit berichten müssen, daß derselbe irgend einem Staatsbürger nebensächlichen Glaubens aber fremder Nasse die Genehmigung ertheilt hat, sich einen willkürlich gewählten bcutid^cn Namen statt seines bisher geführten Familiennamens znznlegen. Sicher wird nur ein Theil aller derartiger Fälle, die natürlich möglichst vertuscht werden, vor allem von der Tagespresse, zu unserer Kcnntnih gelangt sein. Dennoch muhten wir unseren Lesern mittheileu, daß der Senat z. B. aus einem vr. Lcvy einen Dr. Lenz, aus einem I)r. Cohen Or. Certen, ans einem Abraham einen Albert machte und dergl. Soeben wurde nun wieder ins Handelsregister eingetragen: „Adolph Israel. Der Familienname des alleinigen Inhabers dieser Firma, Adolph Israel, ist in Jslar abgeändcrt worden: das Geschäft wird unter der Firma Adolph Jslar fortgesetzt." In der Sache scheint Svstem zu tcin. Das ist ja eine förmliche Massenverwandlung! Glaubt der Senat wirklich, daß solche Mahnabmeu im Interesse der Hamburgischcn Bevölkerung liegend Wie leicht kann durch diesen seinen Grundsatz, den Juden so leichthin völlige Namensänderung zu gestatten, der ehrliche Handel und Wandel schwer geschädigt werden!" — Die Bezeichnung „Staatsbürger nebensächlichen Glaubens" dürste bei den meisten Namensvcrändernngen treffend sein, denn Bürger jüdischen Glaubens pflegen sich selten ihres alttcstamentljchcn Nameno zu schämen, sondern streben nur danach, demselben Ehre zu machen. L. S., Hamburg. Bei der am 6. Dezember dort startgehabten schöffcngerichtlichen Verhandlung gegen Otto Kuhle und Paul Haase wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung des jüdischen Reisenden Leo Glück, lieh sich der Angeklagte Kuhle von einem jüdischen Rechtsanwalt dort verthcidigen, nahm aber trotzdem keinen Anstand, in der Verhandlung von einem Belastungszeugen zu sagen, derselbe sei Jude und sage deshalb ungünstig für ihn aus. Ob ein jüdischer Rechtsanwalt die' Vecthcidigung eines wegen eines antisemitischen Crcesses Angeklagten führen mag, diese Ihre Frage gestatten Sie uns wohl, lieber unbeantwortet zu lassen. N. C. Dresden. Das Ausscheiden des. Schriftstellers Hans Berthold aus der Redaktion des dortigen Autisemirenblattes wird wohl nicht ganz ohne Grund von der-„Leipzg. Vo'cks-Ztg." und der „Sachs. Arbeiter-Ztg." als Beweis dafür angesehen werden sein, dah

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