Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1901)
- Article
- D. H. Nakel
- Date
- 1901-12-01
- Page
- 698 (sequence 2)
- Language
- German
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608 Im deutschen Oictd). ©itcjcitci Geschäftsinhabern zukommeu ließen. Die Postkarten, auf welchen die Beitrittserklärungen sich befinden, tragen die Aufschrift: „An die B ern fs ge n o ssc ns cf)a f t Deutsch-nationalerHandluugsgehilfen- Verband", offenbar um den Anschein Zu erwecken, als handle es sich um einen auf Grund staatlicher oder reichsgesetzlicher Bestimmungen geschaffenen Zusammenschluß von Berufsgenoffen, wie z. B. die Speichel ei- und Kellerei - Berufsgenossenfchast, die Brauerei- und ONälzerei-Berufsgenoffenschast u. dgl. m. Die dortigen Geschäftsinhaber sollten ihr Personal darüber belehren, daß der Verband nicht nur keinen ähnlichen Charakter trägt, sondern auch die berufsgenossenschastlichen Zwecke nur nebenher erstrebt, in der Hauptsache aber bestrebt ist, die Interessen der judenfeindlicben politischen Parteien zu fördern und diesen möglichst viele Rekruten aus dein Handelestande zuzuführen. (5. L. Gütersloh. Die Verwaltung der „Anstalt Bethel" ist nicht die einzige, welche Grund hat. ihren Widerwillen gegen den jüdischen Zwischenhändler zu betlagen. Bei dem seit einiger Zeit in.Mode gekommenen Verfahren, möglichst in allen Fällen direkt mit dem Produzenten zu verhandeln, sind sowohl die Verbraucher wie die Lieferanten vielfach schlechter gefahren als ehemals, wo der Produzent dem Zwischenhändler einen kleinen Profit gönnte, sich nicht um den Vertrieb seiner Erzeugnisse zu kümmern brauchte, dabei aber Zeit und Ruhe batte, diese möglichst zu verbessern. Noch schlechter kommen bei dem jetzigen agrarischen System die Konsumenten weg, die sich doch selten selbst mit dem Einkauf beschäftigen können und diesen Leuten überlassen müssen, die oft unkundig oder auch unzuverlässig sind. Wie die „Westsäl. Ztg." berichtete, war dem Hausvater Mönkemoller in der Anstalt Bethel nur deshalb der Ankauf von Vieh übertragen worden, weil man keine Quittungen jüdischer Händler mehr haben wollte. Mönkemoller erhielt eine bestimmte Summe Geld und hatte in Holstein den Ankauf des Viehes zu besorgen. Von dieser Zeit an ist der seit 24 Jahren in der Anstalt thätige Mann der Versuchung erlegen. Er gab zu, seit dein Jahre 180.') an fortgesetzt etwa 9500 Mk. von den ihm anvertrautcn Geldern unterschlagen zu haben. Der Gerichtshof nahm aber an, daß eo 10 500 Mk. seien, 17 000 Mk. waren von dem Angeklagten auf der Sparkasse in Gütersloh untergebracht, wodurch die Anstalt wieder entschädigt werden wird. Mönkemoller wurde mit Rücksicht daraus, daß er das Vertrauen auf das gröbste verletzt und die Veruntreuungen fortgesetzt begangen hat, zu 1 Jahre und 6 Monaten Gefängniß und zu einer Geldstrafe von 1000 Mk. event. 200 Tagen Gefängniß verurtheilt. — Der „Fall Mönkemoller" dürfte nicht vereinzelt dastchen: