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Im deutschen Reich · 1901-12-01 · Heft 12 (Dezember 1901) · p. 689

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 12 (Dezember 1901)
Article
Annaberg i. S.
Date
1901-12-01
Page
689 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. GSO an der judensemdlichen Bewegung, bis die Enthüllungen eines Parteigenossen, des Dr. Wesendank, ihn veranlagten, vom Schauplätze seiner damaligen ThätigkciL abzutreten rrud anderen politischen Richtungen zu dienen. -ff München, 9. Dezember. Die „Allg. Ztg." berichtet: „Im Verein Frei-Müncheu brachte am 7. d. M. Justizrath 1)r. Kraußold den bekannten Antrag des Abg. vr. Heim und Gen. die Anstellung jüdischer Richter betreffend, zur Besprechung. Referent berührte kurz die Entstehungsgeschichte dieses Antrags und widerlegte daun alle die Scheingründe, mit denen die ultramontane Mehrheit der Zweiten Kammer ihren Beschluß zu rechtfertigen suchte. Er wies nach, daß die Beschränkung der Zulassung von Israeliten zum Richterstand wegen ihrer Religion oder ihrer Rasse dem Reichsgefetz von 1869, das die staatsbürgerliche Gleichberechtigung aller Eonfesnonen gewahrleistet, und dem Thcil 4, § 5 dev Berfaffungsur kunde widerspreche der besagt, daß jeder Bauer ohne Unterschied zu allen Civil- und Äilitärämtern und Pfründen gelangen könne. Auch die Forderung, hrfj nach dem Prozentsatz der Eonfessionsaugehörigen die Anstellungen erfolgen sollen, sei gegen das Gesetz, das eben den konfessionellen Maßstab nicht zulasse. Uebrigens würde der jetzt angegebene Prozentsatz, .'> 1 israelitische Richter unter 1071, sich bedeutend verschieben, wenn man die Gesammtzahl der Stellen im Administrativ-, Finanz- und Zolldienst in Betracht zieht. Beachtung verdiene auch, daß das Prozentverhältniß der jüdischen Stndirenden auf den Gvmnasien, Realschulen und Universitäten großer sei, als bei den übrigen (Konfessionen. Unzutreffend sei die Behauptung, daß bei den Juden mehr Verfehlungen gegen das Eigenthum oder mehr Meineide Vorkommen, als bei den Christen. Es wäre zu wünschen, daß in manchen Gegenden Bayerns von Richtisracliten so wenig Meineide geschworen würden als von den Israeliten. Von einem Einfluß der Richter könne nicht gesprochen werden, denn diese handeln nur nach ihrem Eid und ihren Bor schriftcn. Wenn auch niemand ein Recht auf Anstellung habe, folge daraus doch nicht, daß er wegen seiner Confessiou nicht augestellr werden dürfe. Darunter würden auch andere Eenfessiouen zu leiden haben. Redner hält es für tief bedauerlich, daß am Anfang eines neuen Jahrhunderts ein solcher Antrag gestellt wurde, der das im vergangenen Jahrhundert mühsam Errungene wieder in Frage stelle. Alle Liberalen hätten die beilige Aufgabe, hier ein verfassungs- und reichsgesetzlich garantiertes Recht zu schützen. — An den mit großem Beifall aufgeuommeuen Vertrag schloß sich eine Debatte, in der n. A. Herr Schulinspcktor

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