Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1901)
- Article
- Paderborn
- Date
- 1901-12-01
- Page
- 686 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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deutschen Reich. 686 vorhanden seien, die sich gegen das Schachten erklären würden. Ein dahingehendes in Umlauf gesetztes Schriftstück wurde auch thatsächlich von vier hiesigen jüdischen Kanfleuten unterzeichnet. Die Erklärung derselben wurde nach Berlin gesandt, wo sie vom Verband der Thierschutz-Vercine jedenfalls in einem seiner zahlreichen Flugschriften verwerthet worden ist. Bald darauf erhielten die vier Unterzeichner der Erklärung ein Schreiben eines Rabbiners aus Berlin, in dem sie aufgefordert wurden, die abgegebene Erklärung zurückzunehmen, da dieselbe den Grundsätzen des mosaischen Glaubeno zuwiderlaufe. Ob diesem Verlangen stattgegeben worden ist, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden/' —- (Es ist höchlichst zu bedauern, dasi immer noch Glaubensgenossen durch schöne Phrasen sich blenden lassen und so dem Antisemitismus Vorschub -leisten. Die Herren sollten, wenn sie selbst über Dinge der Art nicht Bescheid wissen, sich an geeigneter Stelle Auskunft verschaffen. Wir haben übrigens Beweise dafür in Händen, daß gar Mancher, dessen hochgeachteter Name unlei dem Aufrufe steht, sich gar nicht entsinnt, seine Unterschrift zu diesem Aufrufe hergegeben zu haben. Wir möchten diese Gelegenheit nicht vorübergehen lasser?, Glaubensgenossen dringend zu ersuchen, ihre sicherlich nur unbedacht gegebene Unterschrift zurückzuziehen und künftig allen Lockungen des „Berliner Thierschutz-Vereins" zu widerstehen, der wissentlich oder unwissentlich in der Schachts:age den Antisemitismus fördert, und besonders dadurch uachtheilig wirkt, daß man ihn vielfach mit dem „Deutschen Thierschutzverein" verwechselt, dessen Thätigkeit eine einwandfreie und entschieden segensreiche ist. Die Redaktion.) v) M. Gladbach, 4. Dezember. Eine nnwahre Rachricht aus unserer Stadt macht die Runde durch die antisemitische Presse. Rach der „Staatsbürger Zeitung" soll in unserer Stadt, entsprechend dem Beispiele der Rachbarstadt Rheydt, eine Einschränkung des rituellen Schächtverfahrens angeordnet sein. Hierzu ist zu bemerken, daß in Rheydt keine Einschränkung des Schächtens, sondern eine Ausdehnung der Methode insofern beschlossen worden ist, als jetzt auch christliche Schlächter wöchentlich je l Stück Groß- und I Stück Kleinvieh schachten dürfen. Was aber unsere Stadt betrifft, so ist die ganze Angelegenheit überhaupt nicht Gegenstand der Berathung gewesen. Es handelt sich wohl nur um einen Versuch ' der Schächtgegner, das Vorhandensein angeblicher Vorbilder für ihre Pläne zu erdichten. Insbesondere dürfte die Erfindung darauf berechnet sein, in Potsdam Eindruck zu machen, wo sowohl der Magistrat als auch ein zur Berathung des Magistratbeschlusses eingesetzter gemischter Aus-