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Im deutschen Reich · 1901-11-01 · Heft 11 (November 1901) · p. 640

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 11 (November 1901)
Article
O. M., P. K., B. C., D. W. u. a. m.
Date
1901-11-01
Page
640 (sequence 2)
Language
German
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640 Im deutschen Reich. Vereins hin, in deren Vorständen ja auch Mitglieder der Gemeindebehörden wären, und sagte, daß man auch Schritte bei maßgebenden Behörden unternommen habe. Von Schritten „an höchster Stelle", sodaß darunter der Kaiser zu verstehen gewesen wäre, habe ich nicht geredet. Es würde dies auch der Wahrheit nicht entsprochen haben." D. L., Berlin. Der Redaktion der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" haben wir inzwischen mitgetbeitt, daß wir bereits seit Jahren uns mit der Erörterung des Ausschlusses der Juden vorn Schöffen- und Geschworenendienste beschäftigt und denjenigen Gemeinden, die sich deshalb an uns wandten, mit Rath und Thal beigestanden haben, dies auch ferner nach besten Kräften thun werden, aber nach den mit allgemeinen Erhebungen geinachten Erfahrungen nicht daran denken, eine bezügliche Enquete in's Werk zu setzen. Ferner haben wir sowohl der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" als auch anderweit unsere Auffassung dahin kundzugeben, daß es uns unzweckmäßig erscheinen würde, wenn von irgendwelcher Seite das Ergebniß einer Schöffen- und Geschworenen-Enquste zum Gegenstand einer Interpellation im Abgeordnetenhause gemacht würde. Wir sind auch üb rzeugt, daß an keiner in Frage kommenden Stelle die Absicht besteht, diew Sache zum Gegenstand einer Interpellation zu machen; die bezügliche Bemerkung der „Staatsbürger-Zeckuug" entbehrt jeder Grundlage. P. V., Berlin. Die Angelegenheit des Luisenkirchgartens ist keineswegs unserer Aufmerksamkeit entgangen, aber die von uns unternonunenen Schritte sind erfolglos geblieben. Am f>. Mai brachte das „Berliner Tageblatt" die Mittheilnug, daß einer jüdischen Familie, deren Angehörige seit vielen Jahren zu den Besuchern.des Gartens gehörten, als sie gegen Zahlung von 7 Mark die Aushändigung des S.blüsiels erbat, dieser mit der Erklärung versagt wurde: „Wenn die Herrschaften Juden sind, gicbt's keinen Eintritt". Wir haben darauf am 10. Mai eine bezügliche Anfrage an den Kirchenvorstand der Luisengemeinde gerichtet, in der wir u. a. gesagt haben: „Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Luijenkirchgarten Eigenthum der Kirchengemeinde und daß der Vorstand der letzteren berechtigt ist, denselben in erster Reihe für die Mitglieder der Gemeinde zu reservieren. Wir möchten aber doch dem verehrlichen Kirchenvorstand zu bedenken geben, daß seit Jahren der Zutritt, den Bewohnern der betreffenden Stadtgegend ohne Unterschied des Bekenntnisses gewährt worden ist, und daß eine Abänderung dieses ein friedliches und freundliches Ver-

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