Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 11 (November 1901)
- Article
- Kassel
- Date
- 1901-11-01
- Page
- 631 (sequence 1)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 031 ftaffel, 1. November. In der hier aba.d) alterten Generalversammlung des Thierarztevereins zu Hessen gelaugte die von dem „Berliner Thicrschulzvcrein" betriebene Schachtverbots-Petition an den Reichstag zur Berathung. Die Versammlung, welche über das angeregte allgemeine Schächtverbot getheilter Meinung war, lehnte eine bestimmte Stellungnahme ab und beschloß, den einzelnen Mitgliedern die Wahrung ihres Standpunktes zu überlassen. *3$ Leipzig, 19. November.' Das Reichsgericht hat heute die Revision des Buchhändlers Dewald verworfen, welcher von der Berliner Strafkammer wegen Verbreitung von Postkarten, durch welche die jüdische Religion beschimpft wurde, zu 6 Monaten Gefäugnißstrafe verurtheilt worden ist. Das Reichsg richt schloß sich dabei den Ausführungen des Neichsanwalts an, welcher erklärte: die Sachverständigen habe der Gerichtshof zu bestimm, n; das Judenthum sei eine in Deutschland anerkannte Religionogesellschast, deren Beschimpfung durch die Postkarten ohne Rechtoirrthum in dem angefochtenen Unheil festgestcllt worden sei. <0* Karlsruhe i. V., 6. November. Herrn Stadt- und Konferenz- Rabbiner vr. Appel ist nachstehendes Sä reiben des ,,Badischen Oberraths der Israeliten" zugegangen: 1. 0. S. gegen den Edelsteinhändler Leopold Landau von Vilbel, wohnhaft in Pforzheim, wegen Beleidigung Nachdem der Obengenannte sein ,,den deutschen Rabbinern'^ überschriebenes <üedillu, welches in der ,,Staatsbürgerzettung" vom 0. März d. Js. uun Abdruck aelangt ist, sowie ein mit gleicher lieber« schrift und Dalum von Butte Mai d. Po. versehenes Flugblatt auch der diesseitigen Behörde über'andt hatte, haben wir am 30 Mai d. Js. bei Gr. Staatsanwaltschaft Pforzheim Strafantrag gegen Landau wegen Beleidigung der badischen Rabbiner mit Beziehung auf ihren Beruf'gestellt. Wir unlerlrcßcn jedoch nicht, dabei zu bemerken, daß bei uns gegen die Zurechnungsfähigkeit des Landau, welcher schon mehrfach in einer staatlichen Heil« und Pflegeanstalt vorwahrt werden muhte, erbebliche Bedenken obwalten, daß wir aber, da die Geistesgestörtheit bislang nicht rechtskräftig fest, gestellt sei und andererseits von antisemitischen Blattern in Abrede gestellt werde, es den unterstellten Rabbinern schuldig zu sein glaubten, die-Strafverfolgung des Landau in die Wege zu leiten, wobei wir alles Wettere der Würdigung der zuständigen Behörden anheimstellten. Auf Antrag der Gr. Staatsanwaltschaft wurde gegen Landau wegen des inkrimtuierten Vergehens gerichtliche Voruntersuchnng eröffnet. Dieselbe führte zu dem Ergebnis, daß durch Beschlich der Ferienstraskammer II des Großh. Landgerichts Karlsruhe vom 25. Juli d. Js. No. 69c2 Leopold Landau hinsichtlich